Jne1
Hallo, ich bin Grundschullehrerin und in der 13. Woche schwanger. Mein derzeitiger Vertrag läuft zum Ende des Monats aus. Nun kann ich danach an einer anderen Schule einen 2-Monatigen Vertretungs-Vertrag (Schwangerschaftsvertretung) unterschreiben, allerdings weiß die Schulleitung nichts von meiner Schwangerschaft. Es steht auch ein eventuelles Beschäftigungsverbot im Raum, sollte der Arzt an der neuen Schule eins aussprechen. Kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn ich den Vertrag unterschreibe ohne es vorher gesagt zu haben?
Hallo, nein, es drohen keine Folgen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Schwangerschaft muss doch nicht mitgeteilt werden. Im Bewerbungsgespräch ist die Frage danach unzulässig. Benachteiligung wegen Schwangerschaft ist nicht erlaubt. Ob du ein BV bekommst oder nicht, entscheidest ja nicht du. Du würdest ja arbeiten, sollte es möglich sein. LG luvi
mellomania
das obliegt alleine dem schulleiter. der arzt ist da völlig raus wenn es um den arbeitsplatz geht.
cube
Unabhängig davon, dass keine Folgen drohen, man nicht verpflichtet ist etc. Wir hatten den Fall an unserer Schule: da war endlich eine Vertretung für die ausfallende Lehrerin gefunden - nur hat die keinen Tag gearbeitet, weil sie natürlich nicht vor Unterschrift mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist und auf Grund von fehlendem Imunstatus? ein sofortiges BV bekam. Ergo: fehlte also direkt wieder ein Lehrerin, für die natürlich von heute auf morgen kein Ersatz gefunden werden konnte. Die leidtragenden waren die Schüler - die wieder keine vollen Unterricht erhalten konnten. Ich möchte selbstverständlich keine Schwangere benachteiligen - man sollte aber dennoch mal darüber nachdenken, wem man hier eigentlich im Zweifel schadet.
cube
ich wäre dafür, dann nach Unterschrift schnellstmöglich mitzuteilen, das man schwanger ist. Und der Schule so die Möglichkeit zu geben, im Falle eines BV´s rechtzeitig nach einer Vertretung für die Vertretung zu suchen, um den Schülern auch tatsächlich Unterricht bieten zu können.
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