Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben

Frage: Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben

Lola18

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Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (Ich arbeite im Labor und komme direkt ins BV bei Schwangerschaft, war bei meinen zwei Kindern immer so). Jetzt habe ich gestern positiv getestet und einen Termin bei der Gyn zur Bestätigung in 2 Wochen. Darf,kann, soll ich den Vertrag jetzt trotzdem unterschreiben? Darf ich das auch wenn ich die Bestätigung vom Gyn habe oder ab dann nicht mehr, also lieber jetzt unterzeichnen wenn ich noch nichts schriftlich habe. Ich weis halt nicht wie lange es jetzt nach der Besprechung noch dauert bis ich den Vertrag zur unterzeichnung bekomme. Ich hoffe zwar nicht aber fals dem Baby was passieren würde, würde ich ja trotzdem gerne zum 1.6. 26 wieder anfangen zu arbeiten. Die dritte Schwangerschaft war so jetzt nicht geplant aber wir freuen und trotzdem sehr :) Ich hoffe sie können mir weiterhelfen...


Neverland

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Klar darfst du unterschreiben. Was dann kommt, kann man dann sehen wenn es soweit ist. Der AG muss dann schauen ob du dann nur tagsüber arbeiten kannst - im Rahmen dessen was vertraglich vereinbart wurde - oder notfalls ein (Teil-) Beschäftigungsverbot aussprechen.  Wichtig ist halt, du musst auch arbeiten KÖNNEN. Wenn das ohne Schwangerschaft und ohne Beschäftigungsverbot möglich ist - ua Kinderbetreuung also vorhanden ist, dann ist alles gut. 


Lola18

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Ja die Kinderbeträuung und alles ist geregelt :) also wenn ich nicht Schwanger wäre würde ich ganz normal jetzt den Vertrag unterschreiben und arbeiten ab dem 1.6.26. Nur jetzt schwanger komme ich direkt ins BV aufgrund meiner Tätigkeit, wie die anderen zwei Schwangerschaften davor auch.


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