Monii4739
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit LTA starten, würde nun aber gern zunächst Mutterschutz und ca. 10 Monate Elternzeit nehmen und LTA erst danach beginnen. Rahmen: • Reha: ambulant, psychosomatisch; Beginn [09/2025], Ende [11/2025] • Zuständiger Träger: DRV Bund • Nach der Reha voraussichtlich: ALG I bis Mutterschutz → Elternzeit (~10 Monate) → LTA • Ziel der LTA: berufliche Neuorientierung/Umschulung Meine Fragen: 1. Ist es sinnvoll/zulässig, den LTA-Antrag bereits jetzt zu stellen (zur Fristwahrung/Anknüpfung an den Entlassbericht), den Maßnahmebeginn aber bis nach der Elternzeit zu verschieben (ruhend/aufschiebend)? 2. Welche Fristen/Geltungsdauern sind zu beachten (Antrags-/Bewilligungsfristen, „Aktualität“ des Reha-Entlassberichts)? Verfällt die LTA-Empfehlung, wenn zwischen Reha-Ende und LTA-Start Mutterschutz/Elternzeit liegen? 3. Welche Wechselwirkungen gibt es mit ALG I, Mutterschutz und Elterngeld (z. B. Zuständigkeitswechsel oder Unterbrechungstatbestände), die das Timing des LTA-Antrags beeinflussen? Vielen Dank und freundliche Grüße Monika Acht
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