Giùgiù
Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich bringe im Januar 2024 mein zweites Kind zur Welt. Ich entscheide mich für 2 Jahre Elternzeit, wähle jedoch, das Elterngeld nur für ein Jahr, also bis Januar 2025, zu beziehen. Ich habe mich dazu entschlossen, weil ich hoffte, innerhalb eines Jahres einen Kita-Platz für meine Tochter und ihren Bruder zu finden und anschließend wieder arbeiten zu gehen. Aber wenn ich nichts finden würde, hätte ich Zeit zum Suchen, ohne zur Arbeit hetzen zu müssen. Die Planungen liefen super, ich fand für beide Kinder eine Kita und hoffte, Mitte Februar 2025 oder spätestens im März 2025 wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Ich hatte mir vorgenommen, in der ersten Februarwoche bei meiner Firma anzurufen und zu fragen, ob ich wieder arbeiten könnte, vielleicht zunächst in Teilzeit und, sobald das geregelt ist, wieder in Vollzeit. Doch nun tritt ein „Problem“ auf. Ich habe gestern erfahren, dass ich WIEDER schwanger bin. alle meine Pläne sind ruiniert. Doch über allem steht die Angst. Wie funktioniert es jetzt? Was sollte ich tun? bis Januar 2026 bin ich in Elternzeit aber ohne Elterngeld. Ich würde auch gerne wieder arbeiten gehen, aber ich glaube nicht, dass das möglich ist, wenn ich wieder schwanger bin. Meine Firma schickt schwangere Frauen ( Arbeitsverbot) und bei vollem Gehalt nach Hause, deshalb glaube ich nicht, dass sie mich vorzeitig einstellen werden, um mich ohne Arbeit zu bezahlen. Meine Frage ist: Welche finanziellen Ansprüche könnten mir zustehen? Was soll ich tun und wen soll ich fragen? oder bin ich gezwungen, bis zum Mutterschutz (neu) ohne Geld zuhause zu bleiben? Vielen Dank
Hallo, Sie können die EZ nicht unterbrechen, um wieder in ein BV zu gehen. Es hilft Ihnen einzig, sich eine andere Tätigkeit in TZ in der EZ zu suchen, mit Zustimmung vom AG. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du kannst dir mit Zustimmung deines AG eine andere Stelle innerhalb der EZ suchen, die du auch als schwangere ausüben kannst. Ansonsten ist in erster Linie dein Mann für den Unterhalt seiner Familie zuständig.
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