Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes und Mutterschaftsgeldes. Ich bin verbeamtete Grundschullehrerin in Bayern und habe vor der Geburt Vollzeit gearbeitet. Unsere Tochter kam Januar 2019 zur Welt, ich habe bis Juli 2021 Elternzeit beantragt. nun überlege ich, in dieser Zeit einen Minijob oder Teilzeitjob anzunehmen. Als Lehrerin kann ich in dieser Zeit im Rahem der Teilzeit in Elternzeit nicht arbeiten, da unsere Kleine dann nicht betreeut wäre. Wie würde sich so ein Minijob / Nebenjobauf das Elterngeld auswirken, wenn ich innerhalb der Elternzeit wieder schwanger würde? Nach meiner Information würde ich, wenn ich die Elternzeit vor dem Mutterschutz beende, als Mutterschaftsgeld mein Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft bekommen. Ist das richtig?Wenn ja, würde hier ein Minijob / Nebenjob etwas ändern? Vielen Dank im Vorraus! upsala
von upsala am 20.03.2020, 13:39