2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ich Nach Ende der Elternzeit und beginn der 2.Beschäftigungsverbot wieder mein Durchschnittlichesgehalt wie bei der 1.Berufsverbot bekommen!. Welches Elterngeld steht mir dann beim 2.Kind zu!. Mein Gehalt setzt sich zusammen aus Grundgehalt mit Umsatzbeteiligung. Der durchschnittliche Wert vom Gehalt habe ich vor der 1.Schwangerschaft, da ich gearbeitet habe, wie wird es aber wieder berechnet, wenn ich ohne zu arbeiten wieder Beschäftigungsverbot bekomme. Grundgehalt alleine wäre finanziell unmöglich. Vielen Dank.

von nuranu am 07.04.2022, 14:40



Antwort auf: 2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.04.2022



Antwort auf: 2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

Wie kannst du arbeiten nach der ez? Wie ist Kind 1 betreut? Nur so wirst du bezahlt. Auch in einem bv. Wenn du nicht wieder vz arbeiten wirst musst du deinen Vertrag ja dauerhaft ändern.

von mellomania am 07.04.2022, 14:43



Antwort auf: 2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

Hallo, mein Arbeitsverhältniss nach der Elternzet bleibt gleich wie vor der 1.ten Schwangerschaft und ich habe schon Betreungsmöglichkeit organisiert und bin alleinerziehend.

von nuranu am 08.04.2022, 04:22



Antwort auf: 2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

Hallo, mein Arbeitsverhältniss nach der Elternzet bleibt gleich wie vor der 1.ten Schwangerschaft und ich habe schon Betreungsmöglichkeit organisiert und bin alleinerziehend.

von nuranu am 08.04.2022, 04:24



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