Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einkommen bei Schwangerschaft in Elternzeit, wenn Beschäftigungsverbot eintritt?

Frage: Einkommen bei Schwangerschaft in Elternzeit, wenn Beschäftigungsverbot eintritt?

Julie2016

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, da ich diese Frage nun von niemandem beantwortet bekam,sind Sie meine letzte Hoffnung. Ich gebe zu ein wenig komplex. Folgender Fall: Ich befinde mich momentan in Elternzeit (2Jahre), diese endet im Mai 2017.Ich bin momentan in einem Angestelltenverhältnis.Aufgrund meines Berufes bekomme ich bei Eintritt einer Schwangerschaft Beschäftigungsverbot.Ich spiele mit dem Gedanken in der Elternzeit meinen Arbeitgeber zu wechseln, um bei meinem neuen Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit anzufangen mit der Bedingung ab Ende meiner Elternzeit Vollzeit zu arbeiten. Dazu muss gesagt werden, dass ich bei meinem jetzigen Ag ein Festgehalt habe und mein neuer Ag mir Grundgehalt+Umsatzbeteiligung anbietet.Jetzt ist die Frage: Mit welchem Einkommen kann ich rechnen, wenn ich nun beispielsweise im Februar 2017 schwanger werde und Beschäftigungsverbot bekomme?Was würde ich bis Ende der Elternzeit und welches Einkommen danach bekommen?Da ich ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht Vollzeit mit Umsatzbeteiligung gearbeitet hätte, wüsste man ja garnicht was ich hätte erwirtschaften können?!Mir dürfte doch durch das Beschäftigungsverbot kein Nachteil entstehen? Liebe Grüße Julie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das müsste man dann schätzen, mglw. durch den verdienst anderer Mitarbeiter oder durch den alten Lohn. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das kann man ja dann anhand des Stumdenschnittes hochrechnen. Gäbe es denn sicher ein BV beim neuen AG ? Im BV bekommt man immer das, was man auch verdienen würde laut jeweils aktivem Vertrag. Den alten AG würdest Du dann kündigen zu Mai 17 und er stimmt dem Nebenjob zu? Der neue Vertrag ist unbefristet ? Überlege gut ob es nicht Nachteile hat wenn eh das zweite Kind geplant ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, wie wird Elterngeld berechnet, wenn man während man noch in Elternzeit (Elterngeld für 14 Monate- alleinerziehend) ist (Kind gerade 12 Monate) erneut schwanger wird (4. Woche). In dieser Schwangerschaft ist es nicht möglich arbeiten zu gehn, da man von vornherein als Risikoschwangere ein Beschäftigungsverbot (mögliche Fehlgeburt) erhält. ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine spezielle Frage. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft bekam ich von meinen Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot. Mein Sohn ist 9 Monate alt und ich habe wegen des Stillens ein generelles Beschäftigungsverbot (keine Elternzeit bzw. Elterngeld beansprucht). Es besteht bei uns ein weiterer Kinderwun ...

Guten Morgen Frau Bader, wir planen ein zweites Kind. Nun besteht ja nunmal die "Gefahr", dass man ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt. Ich weiß, dass die Entgeltfortzahlung von dem Gehalt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft abhängig ist, oder bei späterem Eintritt in das Arbeitsverhältnis der entsprechend kürzere Zeitrau ...

Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ic ...

Liebe Frau Bader,  Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...