Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?

Holzmilbe

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Hallo, ich braeuchte mal etwas Rat. Und zwar bin ich mit einer Frau aus den Philippinen verheiratet. Sie kam mit mir vor 3 Jahren nach Deutschland vor der Geburt unseres Sohnes der jetzt bald auch 3 Jahre alt wird. Mittlerweile verstehen wir uns nicht mehr. Und normale Gespraeche sind mit meiner Frau nicht moeglich. Selbst wenn ich versuche ruhig mit ihr zu sprechen dann ignoriert sie mich entweder komplett und schaut aufs Handy oder schreit mich extrem an. Oft auch vor unserem Sohn. Ich spreche weiterhin ruhig, aber sie schreit und beleidigt mich staendig vor ihm. Ausserdem kuemmert sie sich kaum um ihn. Sie macht zurzeit Integrationskurs. Dort geht sie morgens frueh bin und der geht bis Mittag, aber meistens kommt sie erst Abends nach Hause und treibt sich sonst wo rumm. Ich bin den ganzen Tag mit meinem Sohn alleine was auch ok ist fuer mich. Ich habe Autismus und bin erbwersunfaehig geschrieben. Daher bekomme ich Grundsicherung und arbeite nicht. Stattdessen kuemmere ich mich um meinen Sohn. Meine Frau macht mich dafuer Vorwuerfe und sagt ich waere kein guter Vater, weil ich meinem Sohn nichts bieten kann. Sie sagt ein richtiger Vater verdient eigenes Geld fuer sein Kind. Naja den Autismus habe ich mir ja leider auch nicht ausgesucht. Wenn meine Frau zuhause ist, dann verbringt sie den ganzen Tag nur am Handy und schaut TikToks oder Netflix. Spielen tut sie mit meinem Sohn nie. Wenn sie mit ihm alleine ist, dann liegt sie mit Handy auf Couch und unser Sohn spielt alleine. Wenn er mal quengelt, weil er mit ihr spielen will oder so, dann wird sie meist genervt. Wenn er was macht das ihr nicht passt, dann schreit sie ihn an und macht ihm Vorwuerfe was ich nicht fuer richtige Erziehungsmethoden halte. Auch isst sie lieber im stehen alleine in der Kueche waehrend ich mit unserem Sohn am Tisch esse. Weil ich sie mal gebeten hatte beim Essen auf Handy zu verzichten, weil das eigentlich eine Regel sein sollte, dass wir beim Essen keine Handys benutzen. Sie will das aber nicht also isst sie alleine in der Kueche. Letztens kam es dann vor, dass sie am Laptop war und er auf die Tastatur gedrueckt hat und daraufhin hat sie ihn gehauen. Zwar nicht so feste, dass er einen blauen Fleck oder so hat, aber halt einen Klaps gegeben. Er rannte dann sofort zu mir und hat es mir erzaehlt. Das kann ja so nicht weitergehen. Eigentlich sollten wir jetzt bald umziehen nach Aachen (ca. 150km entfernt), weil unser Sohn dort auf eine Schule gehen sollte. Das ist Kindergarten mit Kita zusammen (niederlaendische Schule kurz hinter der Grenze). Wir hatten ihn dort vor ueber einem Jahr zusammen angemeldet. Meine Frau wollte auch dass er dorthin geht. Er hat bereits einen Platz dort. Heisst mit 3 sollte er in den Kindergarten dort gehen. Nun will meine Frau ploetzlich nicht mehr umziehen. Sie meint nun ihr gefaellt es hier besser und auch die Schule ist ihr nun egal. Ich weiss einfach nicht wie es weitergehen soll. Ich war schon bei der Karitas hab mit denen gesprochen vor ein paar Wochen. Die meinten wir sollen Paartherapie ausprobieren, aber das lehnt sie auch komplett ab und meint ich soll alleine in Therapie gehen. Der ganze Aerger ist einfach nicht gut. Vorallem will ich nicht, dass unser Sohn das mitbekommen. Ich lese sehr viel ueber Kindererziehung und versuche das bestmoeglich umzusetzen. Leider will meine Frau auch absolut nichts davon wissen und zieht ihr eigenes Ding durch mit rummschreien und Drohen. Und letztens halt auch das erste mal gehauen. Was habe ich fuer Moeglichkeiten? Haette ich eine Chance das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und alleine mit unserem Sohn nach Aachen zu ziehen, damit er dort auf die Schule gehen kann? Ich wuerde natuerlich trotzdem noch erlauben, dass die beiden sich sehen, aber halt am besten wenn ich dabei bin. Ich traue meiner Frau nicht zu 100%. Oft starrt sie nur aufs Handy und kriegt nicht mit was um sie herum passiert. Da gabs schon einige gefaehrliche Situationen wie heissen Buegeleisen einfach stehen lassen und das Kind zog am Kabel. Waere ich nicht rechtzeitig ins Zimmer gekommen haette er das Teil ins Gesicht bekommen. Jedenfalls weiss meine Familie was los ist, aber sie kommen auch nicht gut an sie heran. Da sie bei Gespraechen immer sofort anfaengt zu schreien. Meine Eltern meinen trotzdem, dass ich keine Chance habe zu gewinnen, weil ich halt nur der Vater bin und die Mutter da immer bessere Chancen hat. Sie glauben, dass wenn ich es melde, das Jugendamt uns den Sohn ganz wegnehmen wuerden oder zumindest dass ich ihn dann verliere. Was wuerdet ihr mir raten? Ich verstehe mich gut mit meinem Sohn und traue es mir aufjedenfall zu, bin jeden Tag mit ihm unterwegs und wir gehen dann schwimmen, im Wald spazieren usw. Das Haus mach ich meist auch selber sauber. Meine Frau meckert zwar, wenn ich was nicht putze, aber selber putzen tut sie fast nie. Es ist sowieso schon fast so als wuerde ich alleine leben. Ich habe Beweise wie Fotos von ihr zb als auf der Couch liegt waehrend das Wohnzimmer total verwuestet ist. Stuehle umgekippt Tisch verschoben, alles liegt auf dem Boden und der Sohn spielt mittendrin. Das ist manchmal das erste das ich morgens sehe wenn ich aufstehe. Auch habe ich Audiodateien von unseren Streitgespraechen wo sie mich anschreit waehrend unser Sohn dabei ist. Hoert man auch wie er da zu ihr sagt, dass sie nicht schreien soll. Bringen solche Beweise was? Meine Frau wuerde alles tun um sich rauszureden. Wenn meine Mutter mal kommt um mit uns darueber zu sprechen, dann faengt sie immer sofort an zu heulen mit Traenen und Geschrei und sagt wie unfair ich doch zu ihr bin und ihr Leben so schwer ist. Sie kann sehr gut manipulieren. Daher bin ich einfach unsicher ob ich diesen Schritt wirklich gehen soll.. mittlerweile halte ich es einfach nicht mehr aus und ich will auch, dass unser Sohn sowas nicht miterleben muss. Hab ich da eine Chance eventuell beim Familiengericht? Ich habe gehoert es bei sowas Eilverfahren wodurch man das beschleunigen koennte.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so lange Texte kann ich nicht lesen. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Hallo,   so lange Texte bearbeitet Fr. Bader in der Regel nicht. Du kannst ohne Deinen Sohn hinziehen, wohin Du willst, aber ohne die Zustimmung Deiner Frau darfst Du ihn nicht "mitnehmen".


misses-cat

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Ich bin ganz bei dir das Gewalt nicht in die Erziehung oder in eine Beziehung gehört. Das dein Sohn wenn du dich trennst bei dir überwiegend lebt auch ( wenn du es geschickt machst) aber 150 km so einfach weg ziehen wird dir ein Gericht wegen einer Schule bei einem 3 jährigen Kind nicht so einfach erlauben, was ist den so besonders an dieser Schule?


WonderWoman

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such dir einen guten anwalt.


KielSprotte

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Soll euer Sohn also in 3 Jahren eine niederländische Schule besuchen, weswegen ihr jetzt umziehen wolltet? Da wirst du schon sehr sehr gute Argumente brauchen, warum es keine "normale" Schule sein kann. Aber zu deinem Argument "Bürgergeld wg. Autismus" - höre ich jetzt das erste Mal, dass jemand deswegen als erwerbsunfähig eingestuft wird. Unser bester Mitarbeiter ist auch Autist, arbeitet zu 80% im Home Office und alles läuft super. Auch ein Freund meines Mannes hat eine leichtere Form von Autismus - steht ganz normal im Berufs- und Familienleben.  Da wundert mich der Bürgergeldbezug wirklich. Vielleicht solltest du da wirklich an dir arbeiten und dich nicht hinter der Diagnose verstecken, denn wirklich ganz ganz schlimme Autisten haben in der Regel keine eigene Familie.


Ani123

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Das nächste Mal wenn die Kindsmutter ihren Sohn (oder sie) schlägt rufen sie die Polizei. Diese kann ein Rückkehrverbot von bis zu 10 Tagen aussprechen. In der Zeit können sie sich anwaltliche Unterstützung holen. Vor Gericht könnte per Eilverfahren auch z. B.  die Zuweisung  der Wohnung auf sie alleine erfolgen.  Sich rechtlich beraten lassen vom Anwalt sollten sie sich schon jetzt. Soweit es vor Gericht geht wird das nötig sein. Es kann durchaus zum Vorteil sein vorab bereits unterstützt zu werden.  Gehen sie zum Jugendamt, erklären die Situation und fordern Hilfe an. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sollte eine gute Lösung für das Kindeswohl gefunden werden. So wie es scheint hat ihre Frau kein Interesse mehr an sie und sie wohnt z. B. entweder nur noch wegen dem Kind mit ihnen zusammen oder weil ihr eine eigene Wohnung zu teuer ist.  Welche Konsequenzen hat eine Trennung für ihre Frau? Verliert sie ihren Aufenthaltstatus und muss zurück in die Philippinen? (Was ich kaum glauben kann, weil sie ein Kind in Deutschland geboren hat.) Sie sollten für das Kindeswohl sein. Lieben sie ihre Frau noch? Glauben sie wirklich, dass ihre Beziehung noch eine Chance hat? So wie ich es rauslese sehe ich das nicht. Zusammenbleiben nur wegen dem Kind ist falsch. Das Kind leidet darunter. Sie können sich scheiden lassen. Erstmal stellen sie den Antrag und es muss ein Trennungsjahr erfolgen. Erst danach kann es zur Scheidung kommen. Da sie zu wenig verdienen werden sie kein Unterhalt an ihre Frau zahlen können. Umgekehrt sie auch nicht an sie.  Kindesunterhalt wird das Elternteil bekommen wo das Kind wohnt. Wenn das Kind bei ihnen wohnt muss die Kindsmutter zahlen. Wenn sie das nicht kann bekommen sie Unterhaltsvorschuss. Lassen sie due Berechnung vom Jugendamt vornehmen, damit sie für ihr Kind auch das bekommen was ihnen zusteht (und nicht weniger).  Um 150km weit wegziehen zu können werden sie die Zustimmung der Kindsmutter brauchen. Verweigert sie diese können sie die gerichtlich ersetzen lassen, wobei es sehr gute Gründe geben muss die den Umzug notwendig machen. Der Besuch einer niederländischen Schule wird vermutlich nicht ausreichen.  Daher sollten sie auch die Option beachten vor Ort zu bleiben. Für Uhr Kind wäre es der Vorteil, dass es im gewohnten Umfeld bleibt. Am einfachsten wäre es, wenn die Kindsmutter auszieht. Sie suchen einen Betreuungsplatz für ihr Kind in der Nähe der jetzigen Wohnung. Mit dem Jugendamt können sie über begleiteten Umfang sprechen. Dafür müssen Gründe vorliegen welche das Kindeswohl gefördert wenn sie mit dem Kind alleine ist. Sollte das klappen übernehmen nicht sie sondern eine unabhängige Person vom Jugendamt die Begleitung. Sie und die Kindsmutter sollten zwar wegen dem Kind miteinander sprechen, aber wenn sie den Umgang begleiten kann das zu viel gemeinsame Zeit sein, welche zum Streit führen kann. Zudem ist eine Person vom Jugendamt loyaler.  Sie werden lernen müssen loszulassen (Kind ist zeitweisebei Kindsmutter) und der Kindsmutter wieder zu vertrauen. Zeigt sie sich positiv im begleiteten Umgang darf sie ihr Kind alleine sehen.  Zum Schluss noch zu ihrer Einstellung, dass der Kindsmutter mehr geglaubt wird. Das ist falsch. Das Jugendamt und auch ein Richter schauen auf das Kind. Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Mutter und Vater werden anfangs gleich dargestellt. In ihrem Fall kann nachweisbar sein, dass die Mutter sich wenig und schlecht um das Kind kümmert. Das kann ihr vorgeworfen werden und bringt das Modell "Mutter und Vater sind gleich" ins schwanken. Die Mutter hat die Chance sich zu ändern,  so dass das Modell wieder gleich wird. Als Kindsvater haben sie die gleichen Rechte wie die Mutter. Sie müssen die einfordern, was zu wenige Väter machen.  Wichtig: - Sollte die Kindsmutter mit dem Kind ausziehen wollen verweigern sie das. Macht sie es trotzdem rufen sie sofort die Polizei und fordern die Herausgabe des Kindes. Ohne ihre Zustimmung kann das als Entziehung Minderjähriger laufen. Das ist eine Straftat. Die Polizei wird die Herausgabe des Kindes an sie fordern. Das Jugendamt wird über den Einsatz von der Polizei informiert. Unternehmen sie erst später etwas oder gar nicht ist das zu spät. Dann kann das als schweigende Zustimmung gelten. Denn ein Kind welches z. B. bereits Tage mit der Mutter ausgeuigen ist wird nicht zurückgeholt, außer das Kindeswohl ist gefährdet.  - "Verstecken" sie den Reisepass und Personalausweis von ihrem Kind. U. a. nur mit den Unterlagen könnte die Kindsmutter gemeinsam mit dem Kind das Land verlassen. Eine Rückführung wird dann sehr schwer. Beantragt sie einen neue Pässe braucht sie ihre Zustimmung in Form einer Unterschrift. Die Unterschrift geben sie ihr nicht.


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