Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Etzelinchen

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist jetzt 11 Jahre und lebt seit dem sie 1,5 Jahre alt ist beim Papa. Er hat durch das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen damals. Nun ist es so, dass mein Kind bei mir leben möchte und der Kindesvater so wie ich wir uns geeinigt haben, dass unsere Tochter bei mir lebt. Meine Frage ist nun, geht das auch ohne Gericht das ich mich quasi nur per Schriftstück mit ihm einige und er mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht überschreibt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Ganz liebe Grüße.


WonderWoman

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nein, er kann dir nicht ohne gerichtsbeschluss das abr zurückgeben. aber das ist auch gar nicht nötig wenn ihr euch einig seid. er hat das abr und kann daher bestimmen dass der zukünftige aufenthalt des kindes bei dir ist.


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