Sehr geehrte Frau Bader,  ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine kurze Einschätzung zu meiner Situation geben könnten.  Ich habe beim Familiengericht einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge gestellt. Der Vater meines Kindes hat eine Suchterkrankung (Alkohol & Kokain), die immer zu unkontrolliertem Verhalten führt. Nachdem er im November unseren Sohn (5 Jahre) nachts mehrerer Stunden alleine gelassen und sich in einer Bar betrunken hat, hatten wir mit dem Jugendamt eine Umgangsvereinbarung aufgesetzt, laut der er sich in Therapie begeben und jeglichen Konsum während das Kind bei ihm ist, unterlassen soll.  Anfang März habe ich festgestellt, dass er diese Vereinbarung gebrochen hat, da er Kokain und Ketamin konsumiert hat, während das Kind bei ihm war. Er ist seitdem besonders stark paranoid, größenwahnsinnig und emotional instabil. Eine psychiatrische Behandlung wurde bis dato von ihm abgelehnt. Sein Verhalten ist in den letzten Jahren immer wieder durch Unzuverlässigkeiten (z.B. verschlafen von Abholzeiten) geprägt. Getroffene Vereinbarungen im Wechselmodell werden immer wieder durch ihn verworfen und müssen geändert werden, was zusätzlich Instabilität und Unsicherheit für das Kind bedeutet.  Kann diese Sachlage für einen erfolgreichen Antrag ausreichen? Herzlichen Dank und freundliche Grüße, B. Daum