Kleineswunder2022
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen aktuellen Job gekündigt und bereits den neuen Job ab 1.9 unterzeichnet. Nun habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin und habe natürlich Sorge, dass sie mich vor Arbeitsantritt kündigen. In meinem Vertrag steht: Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Das Arbeitsverhältnis ist mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum monatsletzten möglich (entspr. § 622 BGB. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Es steht nichts drin, ob man vorher kündigen kann oder nicht. Ich habe Angst, dass sie mich aus anderen Gründen vor Antritt kündigen, wenn ich die SS jetzt melde. Muss sie allerdings jetzt melden, da die AG untereinander eng vernetzt sind. Wie sieht es rechtlich aus? Liebe Grüße
Hallo, wenn man schwanger ist hat man besonderen Kündigungsschutz. Der neue AG kann nicht kündigen, nur in Ausnahmefällen (zB Firma ist insolvent) und aus wichtigen Grund (also fristlos wegen der silbernen Löffel). Liebe Grüße NB
Neverland
Herzlichen Glückwunsch und sei beruhigt, solange du jetzt nicht in die Firmenkasse greifst oder ähnliches, bist du safe. Das dein AG Konkurs anmeldet oder ähnliches und den betreib auflöst und deshalb das OK vom Gewerbeamt bekommt, ist auch eher unwahrscheinlich. Denke ich mal. Kündigung seitens des AG - sei es der alte oder der neue - ist also nicht möglich. Darüber hinaus, sofern dein neuer AG nicht auch dein jetziger ist, darf der neue auch nichts über die Schwangerschaft erfahren, Personaler, Chef oder ähnliches dürfte das nicht mal deinen Kollegen sagen - Datenschutz lässt grüßen. Sollte der neue AG kündigen, würde ich den über die Schwangerschaft informieren, dann muss er diese zurücknehmen. Auch vor Antritt. Du hast dann auch 3 Wochen zeit Kündigungsschutzklage ab Erhalt der Kündigung einzureichen - was du auch machen solltest in dem Falle. Also genieß die Zeit, mach dir keinen Stress und überlege dir entspannt wie es ab dann weitergehen soll. ich empfehle dir aber - unabhängig davon wie lange du EG beziehen möchtest - 2 Jahre EZ einzureichen. Ausser du willst wirklich wieder in VZ arbeiten. Du darfst innerhalb der EZ auch in TZ arbeiten - ohne das dein VZ-Vertrag davon betroffen wäre. Und wärst eben auch in der EZ nicht kündbar - perfekt um deinen neuen AG dann von deinen Stärken zu überzeugen.
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