JiSch
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell bei meinen jetzigen AG noch bis Mitte Februar in Elternzeit. Nun habe ich ein neues Jobangebot, welches ich annehmen werde. Es startet dann am 01.02.24. Den Arbeitsvertrag werde ich Mitte September unterzeichnen. Meine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen AG beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Kann ich bei dieser Frist meinen AG auch schon Ende September zum 31.01.24 kündigen? Oder muss ich 4 Wochen exakt einhalten (wäre schwierig da im Dezember immer Betriebsruhe ist)? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, Sie können während der Elternzeit mit der vertraglichen Frist kündigen, wenn Sie genau zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Früher geht immer, zu spät wäre blöde. Wenn du genau zum EZ Ende kündigen willst, sind es 3 Monate zum letzten Tag EZ.
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Hallo Ich befinde mich noch bis 14.06.2010 in Elternzeit möchte aber danach nicht wieder arbeiten gehen und muss somit meinen Arbeitsplatz kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wann muss die Kündigung also spätestens da sein? Können sie mir einen Tip geben wie man am besten eine Kündigung sch ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein großer Sohn ist am 30.10.2008 geboren, hier habe ich bei meinem Arbeitgeber eine dreijährige Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Während dieser Elternzeit wurde ich mit meinem zweiten Sohn schwanger und dieser ist am 31.03.2011 drei Wochen zu früh geboren worden. Auch hier wurde eine dreijährige Eltern ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit, welche am 7.11.2016 endet. Ich arbeite derzeit in Teilzeit in Elternzeit (50%, 20Std, befristet bis 7.11.2016) und mein eigentlicher unbefristeter Vollzeitvertrag (ÖD) ruht. Nun bin ich erneut schwanger und der errechnete Geburtstermin ist der 9.3.16. Ist es richtig, dass ich meine ...
Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit und habe einen Job. Nun möchte ich aber diesen wechseln und habe auch eine Zusage. Ich würde am 4.9. anfangen. Wann sollte ich meinen alten kündigen, im Bezug auf Krankenversicherung etc. Kann ich jetzt schon kündigen oder sollte ich warten bis am ende der Kündigungsfrist mein neuer Job beginnt? (Oder läu ...
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
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