JiSch
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell bei meinen jetzigen AG noch bis Mitte Februar in Elternzeit. Nun habe ich ein neues Jobangebot, welches ich annehmen werde. Es startet dann am 01.02.24. Den Arbeitsvertrag werde ich Mitte September unterzeichnen. Meine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen AG beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Kann ich bei dieser Frist meinen AG auch schon Ende September zum 31.01.24 kündigen? Oder muss ich 4 Wochen exakt einhalten (wäre schwierig da im Dezember immer Betriebsruhe ist)? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, Sie können während der Elternzeit mit der vertraglichen Frist kündigen, wenn Sie genau zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Früher geht immer, zu spät wäre blöde. Wenn du genau zum EZ Ende kündigen willst, sind es 3 Monate zum letzten Tag EZ.
Ähnliche Fragen
Hallo Ich befinde mich noch bis 14.06.2010 in Elternzeit möchte aber danach nicht wieder arbeiten gehen und muss somit meinen Arbeitsplatz kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wann muss die Kündigung also spätestens da sein? Können sie mir einen Tip geben wie man am besten eine Kündigung sch ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein großer Sohn ist am 30.10.2008 geboren, hier habe ich bei meinem Arbeitgeber eine dreijährige Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Während dieser Elternzeit wurde ich mit meinem zweiten Sohn schwanger und dieser ist am 31.03.2011 drei Wochen zu früh geboren worden. Auch hier wurde eine dreijährige Eltern ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit, welche am 7.11.2016 endet. Ich arbeite derzeit in Teilzeit in Elternzeit (50%, 20Std, befristet bis 7.11.2016) und mein eigentlicher unbefristeter Vollzeitvertrag (ÖD) ruht. Nun bin ich erneut schwanger und der errechnete Geburtstermin ist der 9.3.16. Ist es richtig, dass ich meine ...
Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit und habe einen Job. Nun möchte ich aber diesen wechseln und habe auch eine Zusage. Ich würde am 4.9. anfangen. Wann sollte ich meinen alten kündigen, im Bezug auf Krankenversicherung etc. Kann ich jetzt schon kündigen oder sollte ich warten bis am ende der Kündigungsfrist mein neuer Job beginnt? (Oder läu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld