Sweetbeatle26
Sehr geehrte Frau Bader, mein großer Sohn ist am 30.10.2008 geboren, hier habe ich bei meinem Arbeitgeber eine dreijährige Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Während dieser Elternzeit wurde ich mit meinem zweiten Sohn schwanger und dieser ist am 31.03.2011 drei Wochen zu früh geboren worden. Auch hier wurde eine dreijährige Elternzeit beantragt und genehmigt. Auch das "Hintenanstückeln" der restlichen Elternzeitmonate für den ersten Sohn wurde genehmigt. Damals bin ich noch davon ausgegangen, dass ich nach den beiden Elternzeiten wieder voll einsteigen kann, da die Kinderbetreuung damals noch gesichert schien. Demnächst läuft nun also diese Gesamtelternzeit aus und von daher gibt es für mich Handlungsbedarf... Nun ist es so, dass mir aus der Vollzeittätigkeit vor der Elternzeit noch Zahlungen für Überstunden bzw. nicht abgefeierte Urlaubstage in Höhe von etwa einem damaligen Monatslohn zustehen, die angeblich nur durch eine "Endabrechnung" am Ende der Elternzeit verrechnet werden können. Mein Chef und ich sind auch nicht so ganz im Guten auseinander gegangen und es ist jetzt mittlerweile nicht mehr mein ganz großer Wunsch weiterhin in diesem Unternehmen tätig zu werden. Zudem sind meine Kinder beide sehr asthma-, meurodermitis- und allergiegeplagt, sodass ich eher mehr fehlen würde, als wirklich wieder gut tätig zu sein. Auch meine Schwiegereltern sind in einem Alter (70 und 85 Jahre) und in einer gesundheitlichen Verfassung (Herzinfarkt im Mai und demnächst Brust-OP wegen Geschwulst), dass ich davon ausgehe, dass auch hier Wart und Pflege, für die mein Mann und ich verantwortlich sind, eher zunehmen werden. Jetzt möchte ich aber nichts falsch machen und dadurch viel Geld verschenken... Haben Sie vielleicht Tipps für mich, wie ich hier weiter vorgehen soll? Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Sweetbeatle26
Hallo, zusammengefasst wollen Sie bei Ihrem Ag gar nicht mehr anfangen. Da müssten Sie eigentlich selber kündigen, um keine Sperre zu bekommen. ArbGeld 1 bekommen Sie prozentual für die zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also zB halbe Tage 0 50 %. Die Sperre können Sie nur umgehen, wenn der Ag kündigt. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Ich befinde mich noch bis 14.06.2010 in Elternzeit möchte aber danach nicht wieder arbeiten gehen und muss somit meinen Arbeitsplatz kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wann muss die Kündigung also spätestens da sein? Können sie mir einen Tip geben wie man am besten eine Kündigung sch ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit, welche am 7.11.2016 endet. Ich arbeite derzeit in Teilzeit in Elternzeit (50%, 20Std, befristet bis 7.11.2016) und mein eigentlicher unbefristeter Vollzeitvertrag (ÖD) ruht. Nun bin ich erneut schwanger und der errechnete Geburtstermin ist der 9.3.16. Ist es richtig, dass ich meine ...
Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit und habe einen Job. Nun möchte ich aber diesen wechseln und habe auch eine Zusage. Ich würde am 4.9. anfangen. Wann sollte ich meinen alten kündigen, im Bezug auf Krankenversicherung etc. Kann ich jetzt schon kündigen oder sollte ich warten bis am ende der Kündigungsfrist mein neuer Job beginnt? (Oder läu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell bei meinen jetzigen AG noch bis Mitte Februar in Elternzeit. Nun habe ich ein neues Jobangebot, welches ich annehmen werde. Es startet dann am 01.02.24. Den Arbeitsvertrag werde ich Mitte September unterzeichnen. Meine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen AG beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Kann i ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes