Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweifache Elternzeit: Wann kündigen? Wie geht es weiter?

Frage: Zweifache Elternzeit: Wann kündigen? Wie geht es weiter?

Sweetbeatle26

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Sehr geehrte Frau Bader, mein großer Sohn ist am 30.10.2008 geboren, hier habe ich bei meinem Arbeitgeber eine dreijährige Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Während dieser Elternzeit wurde ich mit meinem zweiten Sohn schwanger und dieser ist am 31.03.2011 drei Wochen zu früh geboren worden. Auch hier wurde eine dreijährige Elternzeit beantragt und genehmigt. Auch das "Hintenanstückeln" der restlichen Elternzeitmonate für den ersten Sohn wurde genehmigt. Damals bin ich noch davon ausgegangen, dass ich nach den beiden Elternzeiten wieder voll einsteigen kann, da die Kinderbetreuung damals noch gesichert schien. Demnächst läuft nun also diese Gesamtelternzeit aus und von daher gibt es für mich Handlungsbedarf... Nun ist es so, dass mir aus der Vollzeittätigkeit vor der Elternzeit noch Zahlungen für Überstunden bzw. nicht abgefeierte Urlaubstage in Höhe von etwa einem damaligen Monatslohn zustehen, die angeblich nur durch eine "Endabrechnung" am Ende der Elternzeit verrechnet werden können. Mein Chef und ich sind auch nicht so ganz im Guten auseinander gegangen und es ist jetzt mittlerweile nicht mehr mein ganz großer Wunsch weiterhin in diesem Unternehmen tätig zu werden. Zudem sind meine Kinder beide sehr asthma-, meurodermitis- und allergiegeplagt, sodass ich eher mehr fehlen würde, als wirklich wieder gut tätig zu sein. Auch meine Schwiegereltern sind in einem Alter (70 und 85 Jahre) und in einer gesundheitlichen Verfassung (Herzinfarkt im Mai und demnächst Brust-OP wegen Geschwulst), dass ich davon ausgehe, dass auch hier Wart und Pflege, für die mein Mann und ich verantwortlich sind, eher zunehmen werden. Jetzt möchte ich aber nichts falsch machen und dadurch viel Geld verschenken... Haben Sie vielleicht Tipps für mich, wie ich hier weiter vorgehen soll? Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Sweetbeatle26


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zusammengefasst wollen Sie bei Ihrem Ag gar nicht mehr anfangen. Da müssten Sie eigentlich selber kündigen, um keine Sperre zu bekommen. ArbGeld 1 bekommen Sie prozentual für die zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also zB halbe Tage 0 50 %. Die Sperre können Sie nur umgehen, wenn der Ag kündigt. Liebe Grüße NB


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