Sweetbeatle26
Sehr geehrte Frau Bader, mein großer Sohn ist am 30.10.2008 geboren, hier habe ich bei meinem Arbeitgeber eine dreijährige Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Während dieser Elternzeit wurde ich mit meinem zweiten Sohn schwanger und dieser ist am 31.03.2011 drei Wochen zu früh geboren worden. Auch hier wurde eine dreijährige Elternzeit beantragt und genehmigt. Auch das "Hintenanstückeln" der restlichen Elternzeitmonate für den ersten Sohn wurde genehmigt. Damals bin ich noch davon ausgegangen, dass ich nach den beiden Elternzeiten wieder voll einsteigen kann, da die Kinderbetreuung damals noch gesichert schien. Demnächst läuft nun also diese Gesamtelternzeit aus und von daher gibt es für mich Handlungsbedarf... Nun ist es so, dass mir aus der Vollzeittätigkeit vor der Elternzeit noch Zahlungen für Überstunden bzw. nicht abgefeierte Urlaubstage in Höhe von etwa einem damaligen Monatslohn zustehen, die angeblich nur durch eine "Endabrechnung" am Ende der Elternzeit verrechnet werden können. Mein Chef und ich sind auch nicht so ganz im Guten auseinander gegangen und es ist jetzt mittlerweile nicht mehr mein ganz großer Wunsch weiterhin in diesem Unternehmen tätig zu werden. Zudem sind meine Kinder beide sehr asthma-, meurodermitis- und allergiegeplagt, sodass ich eher mehr fehlen würde, als wirklich wieder gut tätig zu sein. Auch meine Schwiegereltern sind in einem Alter (70 und 85 Jahre) und in einer gesundheitlichen Verfassung (Herzinfarkt im Mai und demnächst Brust-OP wegen Geschwulst), dass ich davon ausgehe, dass auch hier Wart und Pflege, für die mein Mann und ich verantwortlich sind, eher zunehmen werden. Jetzt möchte ich aber nichts falsch machen und dadurch viel Geld verschenken... Haben Sie vielleicht Tipps für mich, wie ich hier weiter vorgehen soll? Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Sweetbeatle26
Hallo, zusammengefasst wollen Sie bei Ihrem Ag gar nicht mehr anfangen. Da müssten Sie eigentlich selber kündigen, um keine Sperre zu bekommen. ArbGeld 1 bekommen Sie prozentual für die zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also zB halbe Tage 0 50 %. Die Sperre können Sie nur umgehen, wenn der Ag kündigt. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Ich befinde mich noch bis 14.06.2010 in Elternzeit möchte aber danach nicht wieder arbeiten gehen und muss somit meinen Arbeitsplatz kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wann muss die Kündigung also spätestens da sein? Können sie mir einen Tip geben wie man am besten eine Kündigung sch ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit, welche am 7.11.2016 endet. Ich arbeite derzeit in Teilzeit in Elternzeit (50%, 20Std, befristet bis 7.11.2016) und mein eigentlicher unbefristeter Vollzeitvertrag (ÖD) ruht. Nun bin ich erneut schwanger und der errechnete Geburtstermin ist der 9.3.16. Ist es richtig, dass ich meine ...
Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit und habe einen Job. Nun möchte ich aber diesen wechseln und habe auch eine Zusage. Ich würde am 4.9. anfangen. Wann sollte ich meinen alten kündigen, im Bezug auf Krankenversicherung etc. Kann ich jetzt schon kündigen oder sollte ich warten bis am ende der Kündigungsfrist mein neuer Job beginnt? (Oder läu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell bei meinen jetzigen AG noch bis Mitte Februar in Elternzeit. Nun habe ich ein neues Jobangebot, welches ich annehmen werde. Es startet dann am 01.02.24. Den Arbeitsvertrag werde ich Mitte September unterzeichnen. Meine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen AG beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Kann i ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3