Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater

Butterfly91

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in meiner dritten Elternzeit, ET war der 14.02.25. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt, Elterngeld für 12 Monate. Aktuell sind mein Mann und ich beim gleichen Arbeitgeber angestellt. Jetzt habe ich ein neues Jobangebot von einem neuen Arbeitgeber, allerdings in Vollzeit. Kündigen müsste ich meine aktuelle Stelle zum 30.09.25. Ist es möglich, dass mein Mann dann ab dem 01.10. Elternzeit beantragt? Falls ja, MUSS der Arbeitgeber diesen Antrag akzeptieren? Und kann ich meinen Elterngeldbezug ab diesem Datum beenden und mein Mann das Elterngeld ab diesem Zeitpunkt beantragen? Vielen Dank für Ihre Mühe!


KielSprotte

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Kann man mit deinen Angaben nicht beantworten; 1. Hat der Papa für dieses Kind bereits EZ gemeldet ? 2. Wie ist deine vertraglichen Kündigungsfrist? Kannst du überhaupt so relativ kurzfristig kündigen?


Suomi

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Wenn Dein Mann bisher keine EZ beantragt hat, kann er mit einer Frist von 7 Wochen die EZ bei seinem AG melden. Bei der Elterngeldstelle könnt ihr das auch noch ändern, müsst das aber natürlich rechtzeitig machen bevor Geld für den Zeitraum ab September/Oktober ausbezahlt wurde.  Für Deine Kündigung gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Ob das noch reicht zum 01.10. müsst ihr prüfen. 


Butterfly91

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@KielSprotte Danke für deine Antwort.  Der Vater hat gar keine EZ beantragt, nur ich. Was hat meine Kündigungsfrist damit zu tun, ob er EZ und EG bekommen kann? Ich kann laut Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.


Butterfly91

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@Suomi Danke für deine Antwort.  Wie gesagt habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Daher geht es mir gar nicht um das Datum, da bin ich mir sicher :) Mir geht es nur um die Frage, ob ich prinzipiell EZ und EG "aufgeben" kann und mein Mann das dann übernehmen kann, obwohl ursprünglich nur ich beides beantragt habe?


Suomi

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Das Elterngeld könnt ihr einfach tauschen. Ihr müsst das eben nur rechtzeitig mit der Elterngeldstelle klären. Elternzeit ist ja eigentlich kein Tauschen.  Elternzeit hat jeder von euch 3 Jahre. Wenn Du kündigst,  endet Deine EZ einfach und Du hast dann die restliche EZ auch noch übrig, falls Du doch nochmal später nehmen möchtest. Dein Mann reicht das Schreiben über Elternzeit einfach fristgerecht beim AG ein. Ablehnen kann der das dann nicht. 


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