PeachTree1010
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S mit E5 bezahlt werden. Meine alte Gehaltsklasse lag bei E9c. Unser Wunsch ist es, im Juni 2026 unser 2. Kind zu bekommen. Mal angenommen der Wunsch klappt und ich nehme das Angebot mit dem Minijob an, so würde ich meine Elternzeit vorzeitig auf den 1. Tag der Mutterschutzfrist beenden. Nun meine Fragen: 1) Habe ich durch den Minijob und den Wechsel der Gehaltsklasse nach meiner Elternzeit weiterhin den Anspruch auf eine Stelle mit der ursprünglichen Gehaltsklasse? 2) Wie hoch wird in dem Fall das Mutterschaftsgeld ausfallen? Berechnet es sich aus dem Nettoeinkommen vor der Elternzeit, also meinem jetzigen Nettoeinkommen oder zählt dort auch das Einkommen aus dem Minijob während der Elternzeit dazu? Ich hoffe meine Gedanken sind soweit nachvollziehbar, sonst fragen Sie gerne noch einmal nach. Herzlichen Dank und viele Grüße PeachTree
Hallo, 1. Verstehe ich nicht so ganz. Sie beenden die EZ und der alte Vertrag lebt wieder auf. 2. Sie beenden am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ und es zählt der originäre Vertrag Liebe Grüße NB
Ani123
1) Sie arbeiten im 2. EZ-Jahr TZ in EZ. Während der Zeit ruht der vorherige Vertrag. 2) Wenn sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden bekommen sie Mutterschaftsgeld aus E9c. Was sie bedenken sollten ist, dass für das neue EG die 12 Monate vor dem Mutterschutz des 2. Kindes zur Berechnung einfließen. Vom 1. Kind können sie bei Basis-EG 12 Monate ausklammern lassen. Wenn Sie mind. 14 Monate EG beziehen (somit auch EGplus) können sie 14 Monate ausklammern lassen. Das kann das EG für das 2. Kind erhöhen. Hinzu kommt, dass sie bis zum 3. Geburtstag den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent ausgehend vom EG bekommen. Auch das könnte höher ausfallen insofern sie das EG beim 1. Kind verlängern würden.
PeachTree1010
Vielen vielen Dank! :-)
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