Nataliayg
Hallo Frau Bader, ich habe leider keine ähnliche Situation hier gefunden, deswegen muss ich die Frage stellen. Ich bin momentan in der Elternzeit. Im zweiten Jahr der EZ habe ich Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber auf 450 euro ein paar Stunden von zu Hause aus zu arbeiten. Da ich wieder schwanger bin, werde ich meine bestehende EZ ein Tag vor der Mutterschutz beenden um das Mutterschutzgeld zu bekommen. Meine Frage ist wie wird das Mutterschutzgeld berechnet, auf Basis von 450 Euro oder auf Basis von meinem Gehalt vor der ersten Elternzeit. Wenn es auf 450 Euro berechnet wird, dann würde ich den Job gar nicht annehmen. Da ich deswegen ganz viel Mutterschutzgeld verlieren werde. Frohe mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank!
Hallo, es zählt das VZ-Einkommen, weil der alte Vertrag wieder auflebt. Liebe Grüße NB
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