Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich Mutterschutzgeld wenn ich noch in Elternzeit bin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekomme ich Mutterschutzgeld wenn ich noch in Elternzeit bin

petruschka1

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Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen: zum einen wollte ich fragen ob ich Mutterschutzgeld bekomme wenn ich noch in Elternzeit bin. ( Mein Arbeitsvertrag war befristet ). Zum anderen interessiert mich ob ich den Elterngeldzuschuss fürs erste Kind welches noch keine 2 Jahre alt ist erst bekomme wenn das Elterngeld ausgelaufen ist. MfG Petruschka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Besteht der Vertrag z.Z. des Mutterschutzes denn noch? 2. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist nur die Einmalzahlung der Krankenkasse. Bist Du jetzt über Deinen Mann versichert ? Geschwisterbonus bis 3 sind 10% des Elterngeldes, mindestens aber 75€.


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