Hallo Frau Bader,
unser Sohn ist gerade zwei Jahre alt geworden. Ich bin jetzt in der 36. SSW schwanger und meine Mutterschutzzeit hätte ja nun schon begonnen.
Ich habe drei Jahre Elternzeit genommen, bin also jetzt noch in Elternzeit von meinem ersten Sohn und nun im Mutterschutz für unser Ungeborenes.
Da ich in der Elternzeit nicht arbeiten gegangen bin und kein Gehalt bezogen habe, dachte ich, steht mir auch kein Mutterschaftsgeld zu.
Nun höre ich aber Gegenteiliges. Ich hätte den Mutterschutz bei der Krankenkasse anmelden sollen, um Mutterschaftsgeld zu bekommen??
Ist das so richtig? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Vielen Dank
LG Melli
von
Melli130
am 19.05.2011, 14:08
Antwort auf:
Mutterschutzgeld in Elternzeit?
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2011
Antwort auf:
Mutterschutzgeld in Elternzeit?
Doch, stimmt schon. Die Krankenkasse zahlt Dir bis zu 13€ pro Tag. Du bekommst halt nur keine Aufstockung. Wärst Du nun nach der EZ, dann würdest Du dies nicht mehr bekommen, es sei denn Du würdest z.B. Arbeitslosengeld beziehen. Kein Anspruch auf die 13€ am Tag von der Krankenkasse haben nur reine Hausfrauen, Schülerinnen und Studentinnen.
Also lass DIr vom Arzt noch die Bescheinigung ausstellen und reiche diese bei der Krankenkasse ein!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.05.2011, 14:42
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Mutterschutzgeld in Elternzeit?
Hier noch ein ergänzender Link in dem vieles sehr ausführlich erklärt wird:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen /mutter schaftsgeld.html
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.05.2011, 14:44
Antwort auf:
Mutterschutzgeld in Elternzeit?
Ich hab es gerade dann doch endlich noch ergoogeln können :-)
Du hast Recht und ich freu mich über den unerwarteten Geldsegen :-)
Vielen Dank nochmal
von
Melli130
am 19.05.2011, 14:55
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Mutterschutzgeld in Elternzeit?
LG Melli
von
Melli130
am 19.05.2011, 14:55
Antwort auf:
Mutterschutzgeld in Elternzeit?
Und bitte nicht vergessen:
Deine erste Elternzeit von deinem Sohn (angemeldet 3 Jahre) läuft noch weiter. Die zweite Elternzeit würde sich nahtlos an die erste anschließen.
Das heißt:
1. Lebensjahr Sohn = 1. Elternzeitjahr (Sohn)
2. Lebensjahr Sohn = 2. Elternzeitjahr (Sohn)
3. Lebensjahr Sohn + 1. Lebensjahr Kind2 = 3. Elternzeitjahr (Sohn)
4. Lebensjahr Sohn + 2. Lebensjahr Kind2 = 1. Elternzeitjahr (Kind2)
5. Lebensjahr Sohn + 3. Lebensjahr Kind2 = 2. Elternzeitjahr (Kind2)
Willst du nun noch das 3. Jahr für Kind 2 nehmen, musst du rechtzeitig die Übertragung von 12 Monaten bei deinem AG "beantragen"!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.05.2011, 22:29