Leni.mami
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt den Nachweis über meine Schwangerschaft abgegeben. Habe mich beim Familienzentrum, Krankenkasse und beim Arbeitgeber informiert wie ich nun vorgehen muss, ob die Elternzeit unterbrochen werden kann usw. Die Antwort war ich bin weiterhin in Elternzeit bis zum Mutterschaftschutz. Und muss dann wieder Elternzeit beantragen. So das hab ich dann gemacht, und im Juni 25 entbunden. Jetzt war ich beim Beratungsstermin im Familienzentrum wegen meinen Elterngeldantrag. Da meinte der Berater ich hätte auch vorzeitig die Elternzeit beenden können und wieder ins Beschäftigungsverbot gehen können dann hätte ich mein volles Gehalt wieder bekommen, was sich ja auch dann noch zukünftig auf mein Elterngeld auswirkt. Das ärgert mich natürlich jetzt total, weil damals da niemand was davon gesagt hat ich wusste das nicht... Und es geht wirklich um viel Geld, ich muss ja eh schon jeden Monat schauen wie ich um die runden komme, und würde in Zukunft ja nur den Mindestbetrag Elterngeld bekommen. Kann man jetzt rückwirkend da noch was beantragen wahrscheinlich nicht oder ? Grüße 🙋🏼♀️ Leni
Hallo, was war denn das für eine Beratungsstelle? Nein, wie meine Vorrednerin schreiben, das geht nicht. Liebe Grüße NB
Neverland
Dann würde ich an deiner Stelle mal eine Beschwerde an diese "beratungsstelle" senden, warum man dir zum Sozialbetrug rät. den dazu hat dieser "berater" - der scheinbar von nichts eine Ahnung hat - geraten. Insofern, Du musst absolut gar nicht böse sein oder was vermissen, den du hast nichts falsch gemacht. Solche Leute sollten allerdings sich entweder weiter schulen oder aus diesen Dienst entfernt werden.
misses-cat
Die Beratung hat dir zum Sozialbetrug geraten, hättest du das gemacht bzw versucht hättest du eine Straftat begangen
Ani123
EZ beenden und in BV gehen ist Betrug. Da hat die Person ihnen Falsches erzählt. EZ vorzeitig beenden um zu arbeiten geht nur mit Zustimmung des Arbeitsgeber. Während der EZ kann TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden insofern der Arbeitgeber zustimmt. Hätten sie das gemacht wäre das Gehalt in die Berechnung des EG mit eingeflossen und das auch bei einem BV. Wobei EZ beenden um BV zu bekommen nicht geht. Sowas prüft die Krankenkasse. Und sollte nachweisbar sein, dass sie zum Zeitpunkt wo sie die EZ beendet haben bereits ahnten schwanger zu sein oder Kenntnis davon zu haben ist das Betrug und kann Konsequenzen für sie haben Um arbeiten zu können hätte ihr 1. Kind betreut sein müssen und das auch während einem BV. Denn ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden und dann z. B. wg. fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten zu können kann Konsequenzen für sie haben. Z. B. dann wenn ihr Arbeitgeber es der Krankenkasse meldet, welches sowas prüft. Konsequenzen können sein: Rückzahlung des Gehalts, Anzeige wg. Betrug, fristlose Kündigung, negative Auswirkungen auf das neue EG. Haben sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beendet um Mutterschaftsgeld in VZ zu erhalten? Wie lange haben sie EG für ihr 1. Kind bekommen. Wenn mindestens 14 Monate (EGplus) können sie 14 Monate dafür vom 1. Kind ausklammern lassen. Das erhöht das EG für das 2. Kind. Wenn sie nur 12 Monate EG (Basis-EG) bezogen haben können nur 12 Monate ausgeklammert werden. Monate mit Mutterschutz können ausgeklammert werden. Während sie EG beziehen und ihr 1. Kind noch keine 3 Jahre ist erhalten sie den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des neuen EG.
Leni.mami
Danke für die Antworten erstmal ...Wahnsinn ich dachte heute ich verstehe die Welt nicht mehr als ich das gehört hab.... Wenn das so ist bin ich ja beruhigt erstmal... Ich konnte es auch ehrlich gesagt nicht ganz glauben.. warum soll man wenn man nicht arbeitet ins Beschäftigungsverbot gehen können? Und komischerweise hat ja damals nie jemand was davon gesagt als ich ja sogar noch gefragt hab ob die Elternzeit unterbrochen wird usw... Dann hab ich mich "umsonst "vorhin aufgeregt... Oh man unglaublich der sollte wirklich keinen mehr beraten
Leni.mami
Und ja das mit dem Ausklammern wurde mir auch erklärt. Dankeschön! Auch für alle anderen Antworten! Ich bin jetzt beruhigt, er meinte ja ich soll beim Arbeitgeber nachfragen ob das rückwirkend noch möglich wäre, das lass ich jetzt natürlich lieber sein. Ich möchte nicht als ja versuchte Betrügerin da stehen ...
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