Leni.mami
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt den Nachweis über meine Schwangerschaft abgegeben. Habe mich beim Familienzentrum, Krankenkasse und beim Arbeitgeber informiert wie ich nun vorgehen muss, ob die Elternzeit unterbrochen werden kann usw. Die Antwort war ich bin weiterhin in Elternzeit bis zum Mutterschaftschutz. Und muss dann wieder Elternzeit beantragen. So das hab ich dann gemacht, und im Juni 25 entbunden. Jetzt war ich beim Beratungsstermin im Familienzentrum wegen meinen Elterngeldantrag. Da meinte der Berater ich hätte auch vorzeitig die Elternzeit beenden können und wieder ins Beschäftigungsverbot gehen können dann hätte ich mein volles Gehalt wieder bekommen, was sich ja auch dann noch zukünftig auf mein Elterngeld auswirkt. Das ärgert mich natürlich jetzt total, weil damals da niemand was davon gesagt hat ich wusste das nicht... Und es geht wirklich um viel Geld, ich muss ja eh schon jeden Monat schauen wie ich um die runden komme, und würde in Zukunft ja nur den Mindestbetrag Elterngeld bekommen. Kann man jetzt rückwirkend da noch was beantragen wahrscheinlich nicht oder ? Grüße 🙋🏼♀️ Leni
Hallo, was war denn das für eine Beratungsstelle? Nein, wie meine Vorrednerin schreiben, das geht nicht. Liebe Grüße NB
Neverland
Dann würde ich an deiner Stelle mal eine Beschwerde an diese "beratungsstelle" senden, warum man dir zum Sozialbetrug rät. den dazu hat dieser "berater" - der scheinbar von nichts eine Ahnung hat - geraten. Insofern, Du musst absolut gar nicht böse sein oder was vermissen, den du hast nichts falsch gemacht. Solche Leute sollten allerdings sich entweder weiter schulen oder aus diesen Dienst entfernt werden.
misses-cat
Die Beratung hat dir zum Sozialbetrug geraten, hättest du das gemacht bzw versucht hättest du eine Straftat begangen
Ani123
EZ beenden und in BV gehen ist Betrug. Da hat die Person ihnen Falsches erzählt. EZ vorzeitig beenden um zu arbeiten geht nur mit Zustimmung des Arbeitsgeber. Während der EZ kann TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden insofern der Arbeitgeber zustimmt. Hätten sie das gemacht wäre das Gehalt in die Berechnung des EG mit eingeflossen und das auch bei einem BV. Wobei EZ beenden um BV zu bekommen nicht geht. Sowas prüft die Krankenkasse. Und sollte nachweisbar sein, dass sie zum Zeitpunkt wo sie die EZ beendet haben bereits ahnten schwanger zu sein oder Kenntnis davon zu haben ist das Betrug und kann Konsequenzen für sie haben Um arbeiten zu können hätte ihr 1. Kind betreut sein müssen und das auch während einem BV. Denn ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden und dann z. B. wg. fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten zu können kann Konsequenzen für sie haben. Z. B. dann wenn ihr Arbeitgeber es der Krankenkasse meldet, welches sowas prüft. Konsequenzen können sein: Rückzahlung des Gehalts, Anzeige wg. Betrug, fristlose Kündigung, negative Auswirkungen auf das neue EG. Haben sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beendet um Mutterschaftsgeld in VZ zu erhalten? Wie lange haben sie EG für ihr 1. Kind bekommen. Wenn mindestens 14 Monate (EGplus) können sie 14 Monate dafür vom 1. Kind ausklammern lassen. Das erhöht das EG für das 2. Kind. Wenn sie nur 12 Monate EG (Basis-EG) bezogen haben können nur 12 Monate ausgeklammert werden. Monate mit Mutterschutz können ausgeklammert werden. Während sie EG beziehen und ihr 1. Kind noch keine 3 Jahre ist erhalten sie den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des neuen EG.
Leni.mami
Danke für die Antworten erstmal ...Wahnsinn ich dachte heute ich verstehe die Welt nicht mehr als ich das gehört hab.... Wenn das so ist bin ich ja beruhigt erstmal... Ich konnte es auch ehrlich gesagt nicht ganz glauben.. warum soll man wenn man nicht arbeitet ins Beschäftigungsverbot gehen können? Und komischerweise hat ja damals nie jemand was davon gesagt als ich ja sogar noch gefragt hab ob die Elternzeit unterbrochen wird usw... Dann hab ich mich "umsonst "vorhin aufgeregt... Oh man unglaublich der sollte wirklich keinen mehr beraten
Leni.mami
Und ja das mit dem Ausklammern wurde mir auch erklärt. Dankeschön! Auch für alle anderen Antworten! Ich bin jetzt beruhigt, er meinte ja ich soll beim Arbeitgeber nachfragen ob das rückwirkend noch möglich wäre, das lass ich jetzt natürlich lieber sein. Ich möchte nicht als ja versuchte Betrügerin da stehen ...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes