Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Andrea2888

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Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleicher Arbeit nach dem MFA Tarif bezahlt werden, nur ich nicht.    Heute habe ich die Rückmeldung bekommen, dass  aus dringenden betrieblichen Gründen meinem Antrag nicht entsprochen werden kann. Als Gründe hat mein Arbeitgeber folgende genannt. Die Praxis hat regelmäßig Nachmittags geöffnet, teilweise bis 17:30 Uhr. Die Mehrzahl der Mitarbeiter arbeitet aus familiären Gründen in Teilzeit und ist deshalb nur eingeschränkt flexibel. Das Arbeiten am Nachmittag wird von allen als ungünstige Zeit erlebt. Um die Nachmittage zu besetzen ist es erforderlich das alle Beschäftigten mindestens an einem Nachmittag arbeiten. Ein Großteil der Teilzeitkräfte arbeitet weniger als 5 Tage die Woche mit den Randtagen Montag und Freitag als freien Tag. Aus familiären Gründen ist es den Mitarbeitern momentan nicht möglich, den freien Tag auf einen anderen Wochentag zu legen.    nun hat man mir vorgeschlagen Montag und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr zu arbeiten, sowie am Dienstag von 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr   Somit sind zwei Tage außerhalb meiner Betreuungsmöglichkeiten ( Dienstag und Freitag). Auf meine Gehaltsanpassung wurde gar nicht reagiert.    Was habe ich jetzt für Rechte und wie sollte ich am besten Vorgehen?    Ich danke Ihnen vorab über eine Rückmeldung.   Viele Grüße  Andrea Rose


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Du hast da wenig Chancen dein Betreuungsproblem ist dein Problem nicht das deines Arbeitgebers, du kannst dir nur die Genehmigung holen wo anders zu arbeiten 


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