Andrea2888
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleicher Arbeit nach dem MFA Tarif bezahlt werden, nur ich nicht. Heute habe ich die Rückmeldung bekommen, dass aus dringenden betrieblichen Gründen meinem Antrag nicht entsprochen werden kann. Als Gründe hat mein Arbeitgeber folgende genannt. Die Praxis hat regelmäßig Nachmittags geöffnet, teilweise bis 17:30 Uhr. Die Mehrzahl der Mitarbeiter arbeitet aus familiären Gründen in Teilzeit und ist deshalb nur eingeschränkt flexibel. Das Arbeiten am Nachmittag wird von allen als ungünstige Zeit erlebt. Um die Nachmittage zu besetzen ist es erforderlich das alle Beschäftigten mindestens an einem Nachmittag arbeiten. Ein Großteil der Teilzeitkräfte arbeitet weniger als 5 Tage die Woche mit den Randtagen Montag und Freitag als freien Tag. Aus familiären Gründen ist es den Mitarbeitern momentan nicht möglich, den freien Tag auf einen anderen Wochentag zu legen. nun hat man mir vorgeschlagen Montag und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr zu arbeiten, sowie am Dienstag von 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr Somit sind zwei Tage außerhalb meiner Betreuungsmöglichkeiten ( Dienstag und Freitag). Auf meine Gehaltsanpassung wurde gar nicht reagiert. Was habe ich jetzt für Rechte und wie sollte ich am besten Vorgehen? Ich danke Ihnen vorab über eine Rückmeldung. Viele Grüße Andrea Rose
Hallo, einen Anspruch kann ich nicht erkennen, die Arbeitszeitverteilung obliegt dem Direktionsrecht. Die Frage der Vergütung bestimmt sich erst einmal nach dem Vertrag - danach nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Liebe Grüße NB
misses-cat
Du hast da wenig Chancen dein Betreuungsproblem ist dein Problem nicht das deines Arbeitgebers, du kannst dir nur die Genehmigung holen wo anders zu arbeiten
Ani123
Rechte haben sie keine, weil er ihren Antrag auf TZ in EZ aus betrieblichen Gründen mit Begründung abgelehnt hat. Zeitgleich hat er ihnen ein Angebt gemacht. Sie haben mehrere Möglichkeiten: - Angebot annehmen - mit ihrem Arbeitgeber sprechen und für andere Tage verhandeln. Ein Nachmittag in der Woche setzt er als Bedingung. Den sollten sie mit einplanen. Vielleicht lässt er sich auf andere Tage ein? - eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber suchen und ihren jetzigen Arbeitgeber um Zustimmung bitten, dass sie TZ in EZ bei einem Arbeitgeber tätig sein dürfen. - EZ verlängern - neuen Job suchen und kündigen - versuchen die Betreuung des Kindes zu verlängern (inkl. freitags) bzw. zu verlegen, so dass sie das Angebot ihres Arbeitgebers annehmen können. Z. B. könnte auch der Kindsvater das Kind an einem Tag abholt und betreut, so dass sie einen Nachmittag arbeiten können. Falls Kindsvater nicht geht Großeltern, andere Verwandte,Freunde oder Babysitter. Letzteres kostet Geld, wobei es ihrem Arbeitgeber zeigt, dass sue gewillt sind zu arbeiten. Sie waren in EZ, möchten mit weniger Stunden zurückkehren und fordern eine Gehaltserhöhung? Wenn ihr Arbeitgeber einen Mangel an Angestellten hätte würde er vielleicht darauf eingehen. Jetzt wartet er erstmal ab und testet ihre Flexibilität. Zeigen sie ihm, dass sie arbeiten wollen und können. Zeigen sie Engagement bei der Arbeit und fragen ihn nach ca. 6 Monaten nochmal. In der Zeit hat er gesehen, wie sie arbeiten. Das kann sich durchaus mit Kind verändern. Wenn er es positiv sieht sollte eine Gehaltserhöhung möglich sein.
KielSprotte
Rechte deine Wünsche gegenüber dem AG durchzusetzen hast du keine. Du hast einen Antrag gestellt, den der AG bzgl der Arbeitszeiten abgelehnt hat und zwar mit guten Gründen. Was nützen ihm Angestellte, die sich von von 8-13 Uhr gegenseitig auf den Füßen stehen und nachmittags und Freitags steht er alleine in der Praxis? Kinderbetreuung ist Elternsache - nicht nur Müttersache, da braucht er keine Rücksicht nehmen.
JoMiNa
Warum hast du denn freitags keine Betreuung? Eigentlich hättest du dich schon vor der Suche nach einem Betreuungsplatz bei deinem AG erkundigen können, welche Arbeitszeiten für ihn machbar sind. Ich finde, der Arbeitgeber kommt dir schon ein gutes Stück entgegen. Kannst du die Betreuungszeiten nicht noch anpassen und den Freitag dazu nehmen? Dienstag Nachmittag dann Papa, Oma, Tante, privater Babysitter..., falls eure Einrichtung nicht so lange offen hat.
zweizwerge
Ich würde ihm - falls das irgendwie geht - anbieten, dass Du entweder am Montag den ganzen Tag arbeitest. Das sind dann Zeiten, die der AG sonst schlecht besetzt bekommt. Dafür dann den Rest Deiner Stunden so, dass Du Dein Kind dort entspannt betreut bekommst. Hast Du für die Nachmittagsbetreuung schonmal daran gedacht, Dich mit einer Kollegin zusammenzutun, die an einem anderen Tag arbeitet? Dann kannst Du an dem anderen Tag beide Kinder betreuen und sie am Montag. Hilft vielleicht gleich zwei Müttern.
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