Hellobaby12345
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Kita, wir sind bereits in der Eingewöhnung. Meine Frage ist, ob ich mich trotzdem strafbar mache oder betrüge ich, wenn ich trotzdem arbeiten gehen werde, mit dem wissen, dass ich schon schwanger bin, dies meinem Arbeitgeber aber nicht sage, da ich in einem Pflegeberuf arbeite und es hier ein betriebliches Beschäftigungsverbot gibt, obwohl ich ja die Absicht hatte arbeiten zu gehen. Ich würde dann 2,3 Monate arbeiten und dann meine Schwangerschaft bekannt machen. Zählt es trotzdem als Betrug? vielen lieben dank im voraus!
Hallo, hat für den Arbeitgeber schon ein Geschmäckle. Ich halte für wesentlich, wann Sie mit dem AG die Vereinbarung getroffen haben, TZ in EZ zu arbeiten. Wenn dies vor Kenntnis der SchwS war und dies möglichst mit einem nicht unerheblichen Abstand, ist es ok. Argument dafür ist ja auch die Anmeldung in der KiTa. Liebe Grüße NB
Hellobaby12345
Ich möchte hinzufügen, dass ich meine Tochter im ca. Februar angemeldet habe. Erstmalig hat mein Arbeitgeber erfahren, dass ich zurück kommen möchte, als ich selber noch nicht wusste, dass ich schwanger bin. Aber erst Anfang September. Paar tage später war ich schwanger und erst ende September habe ich es selber erfahren. Das Interesse, dass ich wirklich arbeiten wollte war schon vor der Schwangerschaft. Jedoch so richtig zusammen gesetzt im Büro habe ich mich mit meinem AG als ich davon schon wusste.
misses-cat
Wie willst du das den so lange geheim halten? Wie lange läuft die Eingewöhnung noch? Dann wann ist geplant anzufangen zu arbeiten, dann zwei Monate arbeiten? Oder drei ? Dann bist du über die 20 ssw
Hellobaby12345
Ich würde wahrscheinlich zum 15.11 wieder eingestellt werden, wobei im November mir nur Urlaub genommen wird. Aber spätestens dann zum 1.12.. Ich hätte ca. 2-3 Monate gearbeitet. Ich habe auch PCO. Aber nichts desto trotz wäre ich ja eigentlich noch arbeiten gegangen vor der 2. Schwangerschaft.
Neverland
Kein Problem. Du hattest vor zu arbeiten, Du kannst auch arbeiten. Insofern kannst du dem AG direkt Bescheid geben und dann direkt ins BV. Betrug wäre, wenn du gar nicht vor hattest zu arbeiten oder es auch gar nicht könntest mangels Kinderbetreuung.
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