JPi
Hallo, Ich befinde mich gerade in Elternzeit bis zum 31.3.2020. Nach einem Jahr Elternzeit werde ich ab dem 1.4.19 wieder Teilzeit arbeiten. Wir haben noch ein Kind geplant. Falls ich Ende dieses Jahres schwanger werde und ein Berufsverbot erhalte, bekomm ich dann ab dem 1.4.20 wieder mein Vollzeitgehalt? Mein Teilzeitvertrag gilt ja nur bis zum 31.3.20 während der Elternzeit. Liebe Grüße
Hallo, in einem BV bekommen Sie das, was Sie ohne bekommen würden. Liebe Grüße NB
mellomania
WENN dann bekommst du ein beschäftigungsverbot. kein berufsverbot. damit rechnen solltest du nicht. denn du erhälst das, was du ohne bv erhalten würdest. kannst du ab 1.4. den alten vertrag bedienen? ist dein kind so betreut? was ist schriftlich vereinbart ab 1.4.20? das würdesst du bekommen. wenn du vollzeit arbeiten könntest eben vollzeit, wenn du aber nur teilzeit arbeiten kannst, da das kind nicht anders betreut ist erhälst du tz gehalt. ob du beschäftigungsverbot erhälst oder nicht, kannst du jetzt noch nicht wissen :-) und damit rechnen solltest du nicht, die bedingungen haben sich glücklicherweise massiv verschärft, so dass ein bv eine ausnahme darstellt.
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