91Kati
Hallo :) Ich bin aktuell schwanger und Entbindungstermin ist der 27.09.2024. Wir haben aktuell vor, dass ich für 12 Monate Basiselterngeld beziehe und danach wieder in Teilzeit arbeiten gehe. Gleichzeitig hat sich uns die Frage gestellt wann ich wieder schwanger werden müsste, bzw. wann das 2. Kind auf die Welt kommen sollte damit man dasselbe Elterngeld bekommt wie beim ersten. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallodie Formel lautet: 8 Wo. Mutterschutz K1 + Elterngeld K1 höchstens bis zum 14. Lebensmonat +6 Wo Mutterschutz K2 Liebe Grüße NB
Ani123
Sie müssten direkt mit dem 1. Geburtstag in den Mutterschutz gehen. In dem Fall würde der Mutterschutz 2. Kind + 12 Monate Bezug Basis-EG + Mutterschutz 1. Kind ausgeklammert. Das ergibt das gleiche EG wie beim 1. Kind + 10 Prozent Geschwisterbonus. Wenn sie mind. 14 Monate EG beziehen können sie 14 Monate ausklammern lassen.
Anna198
Meine Kinder haben einen Abstand von 16 Monaten und wir bekommen das gleiche Elterngeld. Du müsstest also wieder schwanger sein wenn Kind 1 7 Monate alt ist. Kleiner ungefragter Tipp am Rande: habt einen Plan B. Man kann niemals vorher wissen wie die Geburt sein wird, wie es dir körperlich und psychisch nach der Geburt gehen wird, wie ruhig oder temperamentvoll Kind 1 ist, wie die Nächte werden ...Stillen kann eine erneute Schwangerschaft verhindern oder verzögern (muss nicht). Da gibt es einfach so viele Unbekannte,vor allem beim allerersten Kind. Und je nach Temperament der Kinder kann ein geringer Altersabstand ziemlich anstrengend sein. Kann, muss nicht. Alles Gute!
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