Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wieder schwanger Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit wieder schwanger Elterngeld

KP112233

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Hallo Frau Bader, mein Kind ist 10.2022 geboren. Ich bin im Elternzeit 2 Jahre und bekomme Elterngeld Plus bis 08.2024. Nun bin ich jetzt wieder schwanger und ich will Elternzeit 09.2023 beenden, um in Mutterschutz zu gehen, da der errechnete Termin 25.10.2023 ist. Was ist dann mit meinem Elterngeld? Bekomme ich für die Monate bis 09.2023 die zweite Hälfte ausbezahlt? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie sich das EG-Plus weiter auszahlen lassen, wird es auf 150 € gekürzt. Sinnvoll ist es deshalb, sich das EG ab dem ersten Geb auszahlen zu lassen (also die Monate rückwirkend zu ändern). Liebe Grüße NB


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