Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Arbeitslos und wieder Schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit Arbeitslos und wieder Schwanger

Vanessa-167

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Hallo :) Hab im Mai 2023 mein erstes kind bekommen und war 1 jahr in Elternzeit . Hatte jetzt aber eine Kündigung noch wären der Elternzeit bekommen durch einen Pächter wechsel da keine Mitarbeiter übernommen wurden. Bin jetzt seit ca. 1 Monat Arbeitslos und beziehe ALG 1. Letzte Woche habe ich einen Positiven test gemacht Entbindungstermin wäre im Februar 2025. Wenn ich jetzt keine Arbeitsstelle finde auf Grund der Schwangerschaft was würde mir dann an Geld zu stehen oder kann man Trotzdem Elterngeld beziehen?   Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wann haben Sie die Kündigung bekommen? Die Frist, dagegen vorzugehen beträgt ab Zugang 3 Wochen. So einfach kann man in der EZ nicht kündigen. Liegt eine Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt vor? Unabhängig davon können Sie natürlich trotzdem EG bekommen. Liebe Grüße NB  


misses-cat

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Wenn du nicht arbeitest wird es der mindessatz 300€ plus Geschwisterbonus 75 für den Rest ist der Kindsvater zuständig der Staat springt nur mit weiteren Hilfen ein wenn er zu wenig verdient


misses-cat

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Nachtrag es wird wohl etwas mehr sein, du kannst die Monate mit Elterngeld ausklammern und den Mutterschutz vom neuen Baby auch, waren grob gesagt 7 Nullrunden und 5 mal altes Gehalt Monate mit ALG1 zählen nicht


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