Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit wieder schwanger und krank

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit wieder schwanger und krank

Rebi84

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 2.1. in Elternzeit und bin in der 16. Woche schwanger. ich werde ab 2.1. krankgeschrieben Zweck meiner Psyche und des vorraussichtlich bis zum Ende der Schwangerschaft. Nun meine Frage steht mir mein voller Lohn zu obwohl ich nicht arbeiten gehe und nun habe ich gehört das der Betrieb wo ich angestellt bin verkauft wurde und der neue Eigentümer hat die Mitarbeiter übernommen. Kann der neue Eigentümer mir kündigen auf Grund Eigentümerwechsel? Vielen Dank für Ihre Antwort schönen Gruß und einen Guten Start ins neue Jahr. Rebecca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen dann 6 Wo Lohnfortzahlung u dann Krankengeld. Da die Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ist, mindert sich das EG. Der neue Eigentümer ksann nur außerordentlich kündigen (zB wegen der berühmten silbernen Löffel) Liebe Grüße NB


Felica

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Wie du hast gehört? Du wirst doch schon mal mit dem AG gesprochen haben oder nicht? Irgendwas muss doch unabhängig von Krankheit und Schwangerschaft mit dem besprochen worden sein? Davon ab, falls der Ag überhaupt von dir weiß und ein entsprechender Übernahmevertrag besteht, dann ja, bekommst du dein volles Gehalt. Jedenfalls für 6 Wochen, danach geht es ins Krankengeld. Du musst dir aber bewusst machen das wenn das Krankengeld nicht aufgrund schwangerschaftskomplikationen bezahlt wird, es mit 0 € in das neue EG einfließt. Es wird also deutlich weniger Elterngeld werden wie beim ersten Kind. Sollte es keinen Übernahmevertrag geben und der AG hat mit allen Angestellten einen neuen Vertrag abgeschlossen, könntest du ohne AG da stehen. Wobei ohne ist falsch, dein Ansprechpartner wäre dann der alte Besitzer der dich hätte kündigen müssen. Auch in der EZ kann unter Umständen gekündigt werden, zB wegen Betriebsaufgabe. dazu braucht es dann aber das OK des Ordnungsamtes. Ob Krankengeld evtl von der KK hängt davon ab ob du den Status von ALG1 erfüllst. Wenn kein AG mehr.


Rebi84

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das der Betrieb verkauft wurde ist am 23.12. erst öffentlich gemacht worden und die Mitarbeiter an diesem Tag auch erst informiert. ich habe es selbst von einer Kollegin gehört. im meinem Telefonat im September Zweck wieder Einstieg war von dem Verkauf keine Rede.


Strudelteigteilchen

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Sooo viel weniger Geld, wie Felica meint, wird die Krankschreibung nicht verantworten: Bis in den Februar hinein gibt es volles Gehalt, dann bist Du schon in der 22. Woche, spätestens im Mai beginnt der neue Mutterschutz - macht zweieinhalb Null-Monate, bei Mutterschutzbeginn noch im April sogar nur eineinhalb. Je nach Alter des 1. Kindes gibt es dafür den Geschwisterbonus. Alles was davor liegt hat mit der Krankheit nix zu tun, sondern hängt berechnungstechnisch am Alter des ersten Kindes - und ist eh um's Eck. Der neue Eigentümer kann Dir nicht kündigen. Wenn der alte es noch getan hätte, hättest Du davon erfahren. Du bekommst vollen Lohn während der ersten sechs Wochen der Krankschreibung und im Mutterschutz.


Rebi84

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viel weniger Geld wie ich jetzt habe kann es ja eh nicht werden. Unsere Große wird am Freitag 3.


Mitglied inaktiv

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Elterngeld gibt es den Mindestsatz.... Aber wichtig wäre deinen Versicherungsstatus zu klären. Also wer zuständig, AG, KK oder Arbeitsamt....


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