Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange arbeiten nach elternzeit um wieder schwanger zu werden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie lange arbeiten nach elternzeit um wieder schwanger zu werden

Hasimo

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Gesundes Neujahr, Ich bin in elternzeit diese endet am 28.4.2018 eigdl war es überhaupt ein Wunder das ich schwanger geworden bin und die Freude war umso grösser. Da ich auf die 40 zu gehe hab ich an das Glück nicht mehr gedacht. Jetzt haben wir uns entschieden das unser sohn ein Geschwisterchen bekommen soll, aber das Problem ist natürlich das finanzielle. Ich arbeite im Einzelhandel nach Tarif, ab den 29.4.2018 nevin ich wieder nach 1 jahr im Dienst. Nun hat mein Arzt mir aber gesagt das ich mich erneut auf eine Risiko SS einstellen soll daher Würde ich sofort wieder ins beschäftigungsverbot gehen, was auch nicht das Problem ist das ist mehr als das Elterngeld was sehr traurig ist. Nun meine Frage, wie lange müsste ich arbeiten, das ich im Beschäftigungsverbot mein vollen Lohn erhalte? Ich möchte auch hier nur 1jahr EZ machen da dies finanziell sonst nicht möglich wäre. Helfen tut echt der freibetrag daher wäre das wichtig auch wenn das etwas doof klingt. Ich bin seit 15jahren in meinem Unternehmen aber sonst würde es einfach finanziell nicht klappen. Wenn ich dann wieder arbeiten gehe ist es kein Problem. Also nochmal zur meiner Frage " wenn ich ab 28.4 wieder arbeiten ab wann wäre es kein Problem mit dem freibetrag und beschäftigungsverbot. Die einen sagen So bald ich wieder arbeiten Soll ich versuchen schwanger zu werden, die anderen sagen ich müsste 1jahr arbeiten. Ich hoffe hier auf Verständnis zu stoßen, leider muss ich mir genau überlegen wie es am besten passt. Ich danke im voraus  Lg  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Mutterschutzgesetz hat sich geändert. Der Frauenarzt kann im Normalfall nicht mehr so einfach ein Beschäftigungsverbot ausstellen und schon gar nicht wegen einer Risikoschwangerschaft. Da wäre, wenn überhaupt eine Krankschreibung das richtige Mittel. Ansonsten bemisst sich das Elterngeld nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld von einem ersten Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


mellomania

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risikoschwangerschaft ist überhaupt kein grund für ein bv. der arzt darf keins ausstellen wenn er meint dass dein arbeit nicht mutterschutzrechtlich korrekt sei. das ist sache des AG. an sich bekommst du das geld, was du auch ohne bekommen würdest. wenn du ein bv bekommen solltest. aber wenn man so knapp kalkuliert wie ihr, dass du es schade findest wenig elterngeld zu erhalten..naja. deine frage an sich ist schon sehr befremdlich, wie du mit bv am meisten geld bekommst...ich frage mich was deine arbeit mit einer risikoschwangerschaft zu tun haben soll. du wirst engmaschiger kontrolliert, aber eine indikation für ein bv ist das sicherlich nicht


Felica

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Wenn du nur das Jahr daheim warst das du EG bezogen hast, musst du gar nicht warten. Es werden ja bis zu 14 Monate EG ausgeklammert. Du hättest also so oder so keine Nullrunde. Wegen Risiko, ich bin 43, habe 10 fette Kreuze im Mutterpass und hochgradig Risiko. Ist nicht mal sicher ob ich nicht in einem KH entbinden muss das über eine Kinder-Intensiv verfügt. trotz harter körperlicher Arbeit nichts mit BV, einfach weil weder Mutterschutz das sicher hergibt. Und weil nur weil Risiko, es keine Begründung für ein BV ist, dafür bekomme ich aber eine engere Kontrolle und eben mehr Untersuchungen von der KK bezahlt. mehr bedeutet Risiko nicht. Nicht mal die Komplikationen bei der letzten Schwangerschaft und bei der Geburt geben das her. Weil jede Schwangerschaft für sich gerechnet wird. Also rechne nicht mit dem BV, auch wenn der Arzt dir das jetzt sagt. Ob er sich daran erinnert wenn es soweit ist, ist nämlich eine ganz andere Sache. Zumal nach den letzten Gesetzesänderungen. Davon ab würde ich wirklich genau rechnen ob das zweite Kind drin ist wenn es jetzt schon so knapp ist. Was machst du wenn du beim zweiten nicht sofort einen Betreuungsplatz findest? Könnt ihr dann einige Monate überbrücken? Die gleiche Fragen haben wir uns auch gestellt. Also nicht böse gemeint.


mellomania

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und ein BV wegen Risikoschwangerschaft NICHT ausgestellt werden kann, darf wie auch immer


Tini_79

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Ich denke, Fr Bäder meinte nur, dass das allein als allgemeiner Grund nicht ausreicht. Ein Zustand nach mehrfacher Konisation zB ist eine Risikoschwangerschaft und kann sehr wohl einen Grund für ein individuelles BV darstellen.


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