lischen_92
Hallo liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Diese sollte eigentlich ab Oktober enden. Ich bin derzeit aber wieder schwanger (voraussichtlicher Entbindungstermin: 28.01.2025), was bedeutet ich würde mich ab Mitte Dezember bereits wieder im Mutterschutz befinden. Nun ist mein Arbeitgeber insolvent und ich habe bis heute keine Nachricht darüber erhalten wie es weitergeht. Jetzt ist es natürlich schwierig für 2 Monate einen neuen Job zu finden. Aber Arbeitslos melden würde ja bedeuten ich erhalte nicht mehr mein volles Mutterschutzgeld wie zuvor oder? Was kann ich machen? Bis wann muss mir mein Arbeitgeber Bescheid geben? Danke im Voraus. Viele Grüße, Lisa
Hallo, Ihr AG kann Ihnen in diesem Fall mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Melden Sie sich vorsichtshalber bei der Agentur für Arbeit. Im schlimmsten Fall können Sie evtl. Insolvenzausfallgeld bekommen. Liebe Grüße NB
85kathali
Das ist jetzt zwar keine direkte Antwort auf deine Frage, aber du kannst dich auch ganz kurz vor/nach Ende der Elternzeit arbeitssuchend melden und ALG I erhalten. Und dann würdest du auch Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG I erhalten. Ist nicht ganz das, was du wahrscheinlich willst, aber immerhin würdest du noch etwas bekommen, sollte sich die Situation bis Oktober nicht geklärt haben und du prinzipiell arbeitsfähig sein. Blöd ist halt, dass das ALG 1 dann als Nullmonate für das Elterngeld zählen.
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