Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieder schwanger während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieder schwanger während Elternzeit

Emamuelle

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Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unangenehm ist. Dennoch: sofern nötig, wenn ich zum Ende der Elternzeit direkt krank geschrieben würde, würde ich in den drei Monaten meine Beamtenbezüge wie vor der Elternzeit erhalten? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist bei Beamten tatsächlich so. Man muss nicht gearbeitet haben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, für die Fortzahlung deiner Bezüge musst du zwischen Elternzeit und Krankschreibung keinen einzigen Tag aktiv gearbeitet haben. 


Emamuelle

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Danke 


Ani123

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Wie das bei Beamten ist weiß ich nicht. Bei Nicht-Beamtin bekämen sie 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld.  Wenn auf der Arbeitsunfähigkeit schwangerschaftsbedingt steht kann die Zeit mit Krankengeld für die Berechnung des neuen EG ausgeklammert werden.


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