August_Mama_2013
Hallo, ich würde gerne wissen, wie ich mich meinem AG gegenüber verhalten soll. Ich bin noch bis 25.08. im 3.Elternzeitjahr und bin nun erneut schwanger. Der Mutterschutz beginnt am 28.08. Bis jetzt habe ich noch keine Bescheinigung vom FA erhalten, werde diese aber wohl beim nächsten Tremin Ende März bekommen. Muss ich diese dann sofort dem AG vorlegen oder sollte ich damit noch abwarten? Könnten mir dadurch irgendwelche Vor oder Nachteile entstehen? Ich vermute, dass mein AG vor hat, mich zum Ende meiner aktuellen Elternzeit zu kündigen. Kann er dies ohne weiteres tun oder bin ich wegen der neuen SS quasi sicher? Was passiert zwischen dem 25.8. und dem 28.8.? Ich habe vor meiner ersten SS Vollzeit gearbeitet. Steht mir dann auch der volle AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu? Muss ich meinen Arbeitgeber vorher informieren, dass ich nach der EZ wieder vollzeit arbeiten möchte? Eigentlich tritt ja dann wieder mein ursprünglicher Vertrag wieder in Kraft. Wie kann ich mein Mutterschaftsgeld berechnen? Ist das dann quasi derselbe Netto-Betrag wie bei der 1.SS (auch die gleiche Steuerklasse wie damals)? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, nein, wegen der neune SchwS kann er nicht kùndigen. Um so eher Sie es ihm mitteilen, um so besser kann er planen- er hat einen Anspruch drauf. Zwischendrin mùssen Sie arbeiten oder Urlaub nehmen. Liebe Grùsse NB
malini
Er kann dich wegen der Schwangerschaft nicht kündigen. Hast du noch Resturlaub von der ersten Schwangerschaft? Ansonsten erwirbst du ja im neuen Mutterschutz Urlaubsanspruch. Du musst den AG nicht informieren, sobald die EZ ausläuft, tritt der Vollzeitvertrag wieder inkraft, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Mutterschaftsgeld gibts in Vollzeithöhe, Elterngeld wird nur der Mindestbetrag werden.
August_Mama_2013
und wie wird der Urlaub während dem neuen Mutterschutz berechnet bzw. woher weiß ich wieviel mir da zusteht und ob ich evtl. noch Resturlaub aus dem alten Mutterschutz habe? Ich habe damals in der Personalabteilung gefragt, wieviele URlaubstage mir bis zum Eintritt in den Mutterschutz zustehen und habe diese davor genommen. Habe ich tatsächlich dann auch noch Urlaubsanspruch von der Zeit in der ich eigentlich im Mutterschutz war (wegen Frühgeburt war dieser übrigens verlängert). Vielen Dank im Voraus.
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