Hallo,
ich arbeite momentan auf 450€ in der Elternzeit, die eigentlich noch bis 8.9.19 läuft. Jetzt bin ich wieder Schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 24. 5.19.
Mein Arbeitgeber hat mich darauf hingewiesen, dass ich meine Elternzeit zum 23.5 beenden kann um mehr Geld im Mutterschutz zu bekommen. Des weiteren meinte er, ich müsse dazu 4 Wochen vorher meinen 450€ Job zum 23.5. kündigen und in meinen alten Vertrag zurückkehren, gleichzeitig soll ich die neue Schwangerschaft und den Mutterschutz mitteilen. Jetzt meine Frage ist das alles so richtig? Und bekomm ich dann noch Elterngeld wenn ich den 450€Job gekündigt habe?
Er meinte auch ich muss auf die restliche Elternzeit für Kind 1 verzichten.
Danke schon mal für die Antwort
von
Bettinchen24
am 07.02.2019, 21:31
Antwort auf:
Teilzeit während Elternzeit und wieder schwanger
Hallo,
ob Sie den Mini Job kündigen müssen kommt darauf an, ob er als Bedingung die Elternzeit voraussetzt. Denn dann endet er automatisch. Aber vorsichtshalber kündigen schadet nichts. Ansonsten stimmt das alles bis auf den Verzicht. Da ihr Kind ja nach 2015 geboren ist, können Sie die restliche Zeit bis zum achten Geburtstag übertragen, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2019
Antwort auf:
Teilzeit während Elternzeit und wieder schwanger
Es stimmt eigentlich alles, bis auf den letzten Satz mit dem Verzicht er Elternzeit.
Du kannst deine laufende Elternzeit und den 450 EUR Job zum 23.5. beenden.
Dann bekommst du ab 24.4. wieder Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss auf Basis deines alten Vertrages.
Die restliche Elternzeit von Kind 1 nach der Unterbrechung ab dem 23.5. ist dann aber nicht weg, sondern du kannst sie später (bspw. nach der Elternzeit von Kind 2) immer noch nutzen, wenn du willst.
von
Dojii
am 07.02.2019, 21:37
Antwort auf:
Teilzeit während Elternzeit und wieder schwanger
im Grunde genommen ist es richtig was er sagt ABER du musst NICHT auf den rest von kind1 verzichten! wie kommt er da drauf? wann ist kind 1 geboren? du bittest bei mitteilung der neuen schwangerschaft SCHRIFTLICH um übertragung der Restelternzeit von kind1 bis zur vollendung des 8. lebensjahres.
von
mellomania
am 07.02.2019, 21:39
Antwort auf:
Teilzeit während Elternzeit und wieder schwanger
Wie er da drauf kommt weiß ich nicht. Er meinte das gibt es nicht mehr.
Kind 1 ist am 9.9.16 auf die Welt gekommen. Und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.
von
Bettinchen24
am 09.02.2019, 09:32