Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

Hallo zusammen, Ich befinde mich aktuell in der Elternzeit meiner Tochter, die am 23.07.2017 geboren wurde. Mein Mann und ich wünschen uns in einem relativ kurzen Abstand ein zweites Kind und wir sind nun am überlegen wann es finanziell am sinnvollsten ist. Wenn wir nach den 2 Jahren erst das zweite Kind bekommen, würde man ja „nur“ die 300€+75€ als Basis EG bekommen. Ich habe vorher 1300€ netto verdient. Die Höhe vom EG Plus liegt bei 424€. Ich habe gehört dass es sich lohnt, während der Elternzeit noch das zweite Kind zu bekommen, da dann das Gehalt vor der Geburt als Berechnungsgrundlage verwendet wird und man dann nicht nur die 300€ Standard Basis EG (für 1 Jahr) bekommt. Ich habe auch bereits die Elterngeldstelle angerufen. Die haben gesagt, es wird ausgeklammert bis zum 14. Lebensmonat des 1. Kindes. Beispiel: Meine Tochter wurde im Juli geboren. Heißt sie ist im September 14 Monate alt. Würde das zweite Kind theoretisch 02/2019 geboren werden würde man so rechnen: Oktober, November, Dezember, Januar kein Einkommen, da die 14 Monate des ersten Kindes überschritten sind. Dann hat man 4 Monate kein Einkommen und 8 Monate wird das Einkommen vor der Geburt vom ersten Kind als Grundlage genommen. Je länger man jetzt also wartet desto weniger Monate werden vom Einkommen von davor hinzugezogen. Außerdem muss man beim Arbeitgeber zum Mutterschutz hin die Elternzeit vom ersten Kind kündigen damit man wieder vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat. Meine Frage nun wie genau gerechnet wird. Beim Zweiten Kind würde ich nur 1 Jahr Elternzeit machen, also dann das Basis EG beantragen. Würde man nun 848 (424 EG Plusx2) x 8 Monate + 4 x 0 und diese Summe dann durch 12 teilen? Wäre das dann ca mein Basis EG + Geschwisterbonus? Oder rechnet man 848 x 8 + 300 x 4 ? Würde man in den Monaten ohne Einkommen 0 € einsetzen oder 300€ Mindestsatz für die Berechnung ansetzen? 2. ich würde dann also zu 6 Wochen vor der Geburt die alte Elternzeit kündigen um das Mutterschaftgeld zu erhalten. Wie verhält sich das grundsätzlich mit dem EG Plus das ich noch beziehe. Sollte ich bis 6 Wochen vor der Geburt alles frühzeitig zum Basis EG abändern lassen sodass ich kein Geld verschenke? Ich gehe davon aus, dass ich das alte EG nicht im Anschluss an die zweite Elternzeit noch auszahlen lassen kann oder ? Sorry für den langen Post aber das ist leider alles ein bisschen kompliziert. Liebe Grüße

von Julepa am 29.04.2018, 15:57



Antwort auf: Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2018



Antwort auf: Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

Die Monate ohne Einkommen werden mit 0€ berechnet. Wenn du deine Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendest kannst du dir das restliche Elterngeld komplett auszahlen lassen bevor du das Mutterschaftsgeld erhältst. LG

von Lewanna am 29.04.2018, 19:34



Antwort auf: Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

Dein altes EG hat nichts mit der neuen EG- Berechnung zu tun. Wie beim ersten Mal wird in deinem Beispiel 8x dein altes Gehalt und 4 x 0€ zu Grunde gelegt, durch 12 geteilt und davon pi mal Daumen 65%. Das ist dann das neue Basis- EG. Kannst du in jedem EG- Rechner auch eingeben und berechnen lassen.

von -Talia- am 29.04.2018, 20:12



Antwort auf: Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

Achso. Monate mit Mutterschaftsgeld fürs 2. Kind werden auch ausgeklammert. Wenn das Kind wie in deinem Bsp 2/19 kommen würde und der Mutterschutz mit Glück schon im Dezember anfängt, würden eben Januar und Dez auch noch ausgeklammert.

von -Talia- am 29.04.2018, 20:16



Antwort auf: Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hab ich noch nicht ganz verstanden dass die beiden Monate auch ausgeklammert werden. Was bedeutet das für meine Berechnung ? Sind es dann doch nicht 8 Monate bei denen das alte Gehalt berücksichtigt wird? Sind es dann 10? Oder bin ich einfach gerade nur total verwirrt? ich frage nur, weil die Tante mir ja genau dieses Beispiel berechnet hat und sie meinte zu mir ich könnte bei Entbindungstermin Februar 8 Monate ansetzen. Liebe Grüße und danke für die Hilfe

von Julepa am 29.04.2018, 21:56



Antwort auf: Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

Ja, es wären dann 10, wenn im Dezember schon der neue Mutterschutz beginnt und eben neun, wenn erst im Januar, weil Termin eher Ende Februar. Es werden immer 12 Monate vor ET berücksichtigt. Monate mit EG (bis zum 14. LM Kind 1) und Monate mit Mutterschaftsgeld (Kind 2) werden ausgeklammert und eben durch Monate vor Kind 1 ersetzt. ET Anfang Februar 19 Mutterschutz Beginn Dez 18 Kind 1 wird im Sept 18 14 Monate alt (und es wird EG plus bezogen) Berücksichtigt fürs EG wird dann Okt und Nov 18 sowie - um auf 12 Monate zu kommen -noch 10 Monate vor der Geburt des ersten Kindes

von -Talia- am 29.04.2018, 23:07



Antwort auf: Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus

Vielen lieben Dank Ihr habt mir sehr weitergeholfen

von Julepa am 30.04.2018, 08:09



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeitarbeit bei neuem Arbeitgeber während Elternzeit und wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan noch bis November in Elternzeit (3 Jahre) für meine Tochter. Seit Mai letzten Jahres arbeite ich für 25 Stunden in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber, natürlich mit Zustimmung meines alten Arbeitgebers (der hatte damals keine passende Teilzeitstelle für mich). Jetzt bin ich wieder schwan...


Wieder schwanger während Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem z.z bin ich bis 15.06.16 in Elternzeit, war letzte Woche zu einem Gespräch bei meinem AG bezüglich Arbeitsbeginn,habe aber diese Woche erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Habe vor der 1 Schwangerschaft vom AG ein Berufsverbot bekommen bezüglich Nachtarbeit. ( habe einen unbefristeten Arbeitsvertr...


wieder schwanger während Elternzeit

Hallo, ich würde gerne wissen, wie ich mich meinem AG gegenüber verhalten soll. Ich bin noch bis 25.08. im 3.Elternzeitjahr und bin nun erneut schwanger. Der Mutterschutz beginnt am 28.08. Bis jetzt habe ich noch keine Bescheinigung vom FA erhalten, werde diese aber wohl beim nächsten Tremin Ende März bekommen. Muss ich diese dann sofort dem AG v...


während Elternzeit wieder Schwanger zu sein und das gleiche Geld zu kriegen

Hallo Frau Bader, ich habe im Forum schon einige vergleichbare Fragen gelesen, aber dennoch keine gefunden, die genau auf meine Situation zutreffen. Ich habe einen Sohn, er ist am 15.05.15 geboren. Ich habe mir Elternzeit für 2 Jahre genommen. Vor der Schwangerschaft habe ich in Vollzeit gearbeitet, momentan natürlich garnichts, weil ich in Elt...


Während Elternzeit wieder schwanger

Guten Abend. Ich bin noch 4 Wochen in Elternzeit und wieder schwanger. Arbeite auf 450 euro Basis. Wie verhält sich nun der minijob mit schwangerschaft?Muss ich etwas beachten? Wenn elternzeit ausläuft lebt automatisch der Vollzeit Vertrag wieder auf? Um so eineine Teilzet BV zu vereinbaren? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für ...


Während Elternzeit wieder schwanger

Guten abend. Ich befinde mich in Elternzeit vom 1kind, bin wieder schwanger ET 9.4.2017. Diese elternzeit1 endet in 4 Wochen (3jahre). 1.Arbeite bei meinem AG auf 450 euro Basis. Verändert sich durch schwangerschaft im minijob etwas? ich würd weiter arbeiten im minijob . 2.Wenn elternzeit ausläuft, lebt der Vollzeit Job wieder auf? Oder darf c...


Wieder schwanger während Elternzeit

Hallo, Meine Kleine kam am 6.1.18 und ich habe zwei Jahre Elternzeit (bis 6.1.20) beantragt und das Elterngeld aufgeteilt auf zwei Jahre. Jetzt bin ich wieder schwanger (das war eigentlich erst etwas später geplant) und das Kleine würde ca Mitte April 2019 auf die Welt kommen. Wie ist das jetzt mit Elterngeld für Kind 2? Und wie läuft das mit...


Teilzeit während Elternzeit und wieder schwanger

Hallo, ich arbeite momentan auf 450€ in der Elternzeit, die eigentlich noch bis 8.9.19 läuft. Jetzt bin ich wieder Schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 24. 5.19. Mein Arbeitgeber hat mich darauf hingewiesen, dass ich meine Elternzeit zum 23.5 beenden kann um mehr Geld im Mutterschutz zu bekommen. Des weiteren meinte er, ich müsse dazu 4 W...


Teilzeittätigkeit während Elternzeit bei anderem Arbeitgeber wieder schwanger

Hallo Frau Bader, ich arbeite während meiner Elternzeit Teilzeit bei einem anderem Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und würde gerne folgendes wissen : - Beende ich die Elternzeit vor Eintritt des Mutterschutzes? - Erhalte ich den Arbeitgeberanteil des Mutterschutzes von meinem ersten Arbeitgeber? Also sozusagen den Vollzeitlohn?...


Elterngeld während Elternzeit wieder schwanger

Hallo. Mein Sohn ist im Dezember 2018 geboren, meine Elternzeit beträgt 3 Jahre. Aktuell bin ich wieder schwanger. Ich würde die aktuelle Elternzeit vor Beginn des Mutterschutzes vom 2. Kind beenden. Was bekomme ich an Elterngeld? Den Mindestsatz von 300€ plus Geschwisterbonus?