Hallo zusammen,
Ich befinde mich aktuell in der Elternzeit meiner Tochter, die am 23.07.2017 geboren wurde. Mein Mann und ich wünschen uns in einem relativ kurzen Abstand ein zweites Kind und wir sind nun am überlegen wann es finanziell am sinnvollsten ist. Wenn wir nach den 2 Jahren erst das zweite Kind bekommen, würde man ja „nur“ die 300€+75€ als Basis EG bekommen.
Ich habe vorher 1300€ netto verdient. Die Höhe vom EG Plus liegt bei 424€. Ich habe gehört dass es sich lohnt, während der Elternzeit noch das zweite Kind zu bekommen, da dann das Gehalt vor der Geburt als Berechnungsgrundlage verwendet wird und man dann nicht nur die 300€ Standard Basis EG (für 1 Jahr) bekommt.
Ich habe auch bereits die Elterngeldstelle angerufen. Die haben gesagt, es wird ausgeklammert bis zum 14. Lebensmonat des 1. Kindes. Beispiel: Meine Tochter wurde im Juli geboren. Heißt sie ist im September 14 Monate alt. Würde das zweite Kind theoretisch 02/2019 geboren werden würde man so rechnen: Oktober, November, Dezember, Januar kein Einkommen, da die 14 Monate des ersten Kindes überschritten sind. Dann hat man 4 Monate kein Einkommen und 8 Monate wird das Einkommen vor der Geburt vom ersten Kind als Grundlage genommen. Je länger man jetzt also wartet desto weniger Monate werden vom Einkommen von davor hinzugezogen.
Außerdem muss man beim Arbeitgeber zum Mutterschutz hin die Elternzeit vom ersten Kind kündigen damit man wieder vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat. Meine Frage nun wie genau gerechnet wird. Beim
Zweiten Kind würde ich nur 1 Jahr Elternzeit machen, also dann das Basis EG beantragen. Würde man nun 848 (424 EG Plusx2) x 8 Monate + 4 x 0 und diese Summe dann durch 12 teilen? Wäre das dann ca mein Basis EG + Geschwisterbonus? Oder rechnet man 848 x 8 + 300 x 4 ? Würde man in den Monaten ohne Einkommen 0 € einsetzen oder 300€ Mindestsatz für die Berechnung ansetzen?
2. ich würde dann also zu 6 Wochen vor der Geburt die alte Elternzeit kündigen um das Mutterschaftgeld zu erhalten. Wie verhält sich das grundsätzlich mit dem EG Plus das ich noch beziehe. Sollte ich bis 6 Wochen vor der Geburt alles frühzeitig zum Basis EG abändern lassen sodass ich kein Geld verschenke? Ich gehe davon aus, dass ich das alte EG nicht im Anschluss an die zweite Elternzeit noch auszahlen lassen kann oder ?
Sorry für den langen Post aber das ist leider alles ein bisschen kompliziert.
Liebe Grüße
von
Julepa
am 29.04.2018, 15:57
Antwort auf:
Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2018
Antwort auf:
Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus
Die Monate ohne Einkommen werden mit 0€ berechnet.
Wenn du deine Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendest kannst du dir das restliche Elterngeld komplett auszahlen lassen bevor du das Mutterschaftsgeld erhältst.
LG
von
Lewanna
am 29.04.2018, 19:34
Antwort auf:
Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus
Dein altes EG hat nichts mit der neuen EG- Berechnung zu tun. Wie beim ersten Mal wird in deinem Beispiel 8x dein altes Gehalt und 4 x 0€ zu Grunde gelegt, durch 12 geteilt und davon pi mal Daumen 65%. Das ist dann das neue Basis- EG. Kannst du in jedem EG- Rechner auch eingeben und berechnen lassen.
von
-Talia-
am 29.04.2018, 20:12
Antwort auf:
Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus
Achso. Monate mit Mutterschaftsgeld fürs 2. Kind werden auch ausgeklammert. Wenn das Kind wie in deinem Bsp 2/19 kommen würde und der Mutterschutz mit Glück schon im Dezember anfängt, würden eben Januar und Dez auch noch ausgeklammert.
von
-Talia-
am 29.04.2018, 20:16
Antwort auf:
Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das hab ich noch nicht ganz verstanden dass die beiden Monate auch ausgeklammert werden. Was bedeutet das für meine Berechnung ? Sind es dann doch nicht 8 Monate bei denen das alte Gehalt berücksichtigt wird? Sind es dann 10?
Oder bin ich einfach gerade nur total verwirrt? ich frage nur, weil die Tante mir ja genau dieses Beispiel berechnet hat und sie meinte zu mir ich könnte bei Entbindungstermin Februar 8 Monate ansetzen.
Liebe Grüße und danke für die Hilfe
von
Julepa
am 29.04.2018, 21:56
Antwort auf:
Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus
Ja, es wären dann 10, wenn im Dezember schon der neue Mutterschutz beginnt und eben neun, wenn erst im Januar, weil Termin eher Ende Februar.
Es werden immer 12 Monate vor ET berücksichtigt. Monate mit EG (bis zum 14. LM Kind 1) und Monate mit Mutterschaftsgeld (Kind 2) werden ausgeklammert und eben durch Monate vor Kind 1 ersetzt.
ET Anfang Februar 19
Mutterschutz Beginn Dez 18
Kind 1 wird im Sept 18 14 Monate alt (und es wird EG plus bezogen)
Berücksichtigt fürs EG wird dann Okt und Nov 18 sowie - um auf 12 Monate zu kommen -noch 10 Monate vor der Geburt des ersten Kindes
von
-Talia-
am 29.04.2018, 23:07
Antwort auf:
Wieder Schwanger während Elternzeit EG Plus
Vielen lieben Dank Ihr habt mir sehr weitergeholfen
von
Julepa
am 30.04.2018, 08:09