ChiaraWil
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt es keinen Vertrag, es wurde nur mündlich und per Mail besprochen. Nun bin ich wieder schwanger. Meine Frage ist nun bzw. Fragen sind: Muss ich meine Elternzeit frühzeitig beenden? Da mein Kind schon im September auf die Welt kommt. Wenn ja wie mache ich das? Und bekomme ich im Mutterschutz, dann nur das Gehalt was ich als Teilzeitkraft bekomme? Wenn ja, kann ich das irgendwie ändern? Bei meiner letzten Schwangerschaft wurde ich direkt ins Berufsverbot gesteckt (Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft, haben es selbst gerade erst erfahren) bekomme ich da, dann meinen Vollzeitlohn, da es keinen Vertrag gibt? Vielen vielen Dank schon mal für die Antworten.
Hallo Sie beenden die EZ zu Beginn des Mutterschutzes. Damit lebt der VZ-Vertrag auf uns Sie bekommen das Mutterschaftsgeld aus dem VZ-Lohn. Bei einem BV erhalten Sie nur den TZ-Lohn, solange die EZ läuft. Wenn Sie argumentieren, dass die TZ-Tätigkeit nicht schriftlich fixiert ist, würde das ja dazu führen, dass Sie gar nichts bekommen, da Sie ja in EZ sind. Liebe grüße NB
misses-cat
Du solltest sehen das du ihrgennt was schriftliches hast bevor du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilst, ansonsten kannst du dumm aus der Wäsche schauen wärst nicht die erste wo sich der Arbeitgeber auf einmal an nix erinnern kann Ansonsten wenn dein Arbeitgeber dann ein BV ( es ist ein Beschäftigungsverbot kein Berufsverbot das sind zwei komplett verschiedene Dinge ) bekommst du deinen Teilzeitlohn und beendest dann einen Tag bevor den neuer Mutterschutz beginnt deine laufende Elternzeit , dann bekommst du Mutterschutz Leistungen in Höhe deines Vollzeit Gehalts und nein vorher die Elternzeit beenden um Vollzeitlohn im BV zu bekommen geht nicht
Ally79
Da es einen schriftlichen Austausch über die Teilzeitarbeit gibt, kann das durchaus schon bindend sein. Vor allem wenn es um ein BV geht. Du musst damit rechnen, dass der Arbeitgeber dir diesmal kein BV ausstellt, sondern andere Tätigkeiten zuweist. Besonders, wenn du bereits mitgeteilt hast, dass du eigentlich gar nicht Vollzeit arbeiten kannst/willst. Sollte das passieren müsstest du in Vollzeit antreten. D.h eigentlich bekommt du nach deiner Planung während des BVs dein Teilzeitgehalt, dann kannst du die Elternzeit zum Mutterschutz beenden und Vollzeitgehalt beziehen.
Ani123
Sie sollten sich einen Vertrag geben lassen indem steht, dass sie TZ in EZ vom 1. Mai 2025 bis X (Tag Ende der EZ im Dezember 2025) tätig sind. Es sollte auch drin stehen mit wie vielen Wochenstunden. Evtl. sogar die Arbeitszeiten. Arbeitszeiten, damit ihr Arbeitgeber daran gebunden ist. Stehen diese nicht drin kann er sie frei einteilen. Sollte das wegen fehlender Kinderbetreuung nicht möglich sein ist es ihr Problem und nicht seines. Wochenstunden, damit feststeht, wieviele Stunden sie zur Verfügung stehen. Nicht, dass ihr Arbeitgeber das im Nachgang anders sieht. TZ in EZ, damit ihr VZ-Vertrag weiter ruht. Steht da nur TZ hebt sich der VZ-Vertrag mit ihrer Unterschrift auf. Zudem wäre der Vertrag befristet. Hinzu kommt Mutterschaftsgeld in TZ Höhe. Die EZ beenden sie zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Das machen sie am besten per Post und Einschreiben Einwurf. Denn sie müssen nachweisen können, dass das Schreiben eingegangen ist. Persönliche Übergabe nur mit Zeugen. Diese müssten bei Bedarf das vor Gericht bestätigen. Denn es wäre nicht der erste Arbeitgeber welcher sagt, dass das Schreiben nicht angekommen ist. Mit Beendigung der EZ endet der TZ in EZ Vertrag und ihr VZ-Vertrag ist gültig. Mutterschaftsgeld bekommen sie dann in VZ. Schriftlich per E-Mail das vorab zu besprechen wie sie TZ in EZ arbeiten möchten ist eine gute Idee. Ob das vor Geicht bestand hat kann schwierig sein. Es müsste genau daraus hervorgehen, dass es sich um TZ in EZ handelt, mit Beginn und Ende. Ist das nicht der Fall kann ihr Arbeitgeber daraus regulär TZ machen (soweit sie anfangen ihre Arbeit aufzunehmen wäre das gültig). Oder er kann sich daran nicht erinnern (wobei er sie dann spätestens am 1. Arbeitstag vor Arbeitsaufnahme nach Hause schicken muss. Er darf sie nicht arbeiten lassen.) Es ist kompliziert und mit einem schriftlichen Vertrag leichter. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft macht er eine Gefährungsbeurteilung. Hat er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit üben sue die aus. Hat er keine spricht er das BV aus. Das BV kann er zu jederzeit aufheben soweit er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Trotz BV muss ihr Kind betreut sein. Denn sollten sie wegen fehlender Kinderbetreuung bei Aufhebung eines BV nicht arbeiten können kann der Arbeitgeber das bei der Krankenkasse melden. Diese prüft das und sollte nachgewiesen werden, dass die Betreuung während des BV nicht bestand kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG.
ChiaraWil
Vielen Dank erstmal. Ich habe nun einen befristeten Änderungsvertrag bekommen. In diesem steht, dass er gültig ist ab dem 01.05.2025 bis 31.12.2025 und wieviele Stunden ich im Monat arbeite plus das angepasste Gehalt und dass sonst alles aus dem alten Vertrag bestehen bleibt. Es steht aber nicht drin, dass dieser Vertrag auf die Elternzeit befristet ist, somit würde ich ja im Mutterschutz auch das angepasste Gehalt erhalten richtig? Mein Arbeitgeber möchte dies auch nicht rein schreiben. Kann ich da irgendwas tun oder irgendwas argumentieren, dass Sie es rein schreiben? Vielen Dank schon einmal.
ChiaraWil
Vielen Dank erstmal. Ich habe nun einen befristeten Änderungsvertrag bekommen. In diesem steht, dass er gültig ist ab dem 01.05.2025 bis 31.12.2025 und wieviele Stunden ich im Monat arbeite plus das angepasste Gehalt und dass sonst alles aus dem alten Vertrag bestehen bleibt. Es steht aber nicht drin, dass dieser Vertrag auf die Elternzeit befristet ist, somit würde ich ja im Mutterschutz auch das angepasste Gehalt erhalten richtig? Mein Arbeitgeber möchte dies auch nicht rein schreiben. Kann ich da irgendwas tun oder irgendwas argumentieren, dass Sie es rein schreiben? Vielen Dank schon einmal.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich seit der Geburt meiner 1. Tochter in Elternzeit (24.8.2013-23.8.2015) im Januar wollte ich wieder anfangen, 24 Std/Monat, zu arbeiten, vorher Vollzeit. Nun habe ich gestern erfahren dass ich wieder schwanger bin. Voraussichtlicher ET 24.7.2015. darf mein Arbeitgeber mir jetzt die Teilzeittätigkeit in der Elte ...
Liebe Frau Bader, nach der Geburt meiner ersten Tochter (31.01.2014) und einem Jahr zuhause, arbeite ich nun seit ihrem 1. Geburtstag für 20 Stunden die Woche. Zuvor habe ich 40 Stunden wöchentlich gearbeitet und möchte dies auch nächstes Jahr eigentlich wieder machen. Derzeitig befinde ich mich noch offiziell in Elternzeit. Wenn ich jetzt schwang ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan noch bis November in Elternzeit (3 Jahre) für meine Tochter. Seit Mai letzten Jahres arbeite ich für 25 Stunden in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber, natürlich mit Zustimmung meines alten Arbeitgebers (der hatte damals keine passende Teilzeitstelle für mich). Jetzt bin ich wieder schwan ...
Hallo, Ich befinde mich gerade in Elternzeit bis zum 31.3.2020. Nach einem Jahr Elternzeit werde ich ab dem 1.4.19 wieder Teilzeit arbeiten. Wir haben noch ein Kind geplant. Falls ich Ende dieses Jahres schwanger werde und ein Berufsverbot erhalte, bekomm ich dann ab dem 1.4.20 wieder mein Vollzeitgehalt? Mein Teilzeitvertrag gilt ja nur bis ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Guten Abend :), Ich bin noch in Elternzeit , eigentlich bis 12/25 . Meine Tochter wird im Dezember 2 . Ich bin jetzt erneut schwanger ( ganz frisch ). Was macht am meisten Sinn ? Mir kreisen jetzt viele Fragen im Kopf , wenn ich jetzt in Elternzeit bleibe diese dann wegen Mutterschutz beende , was bekomme ich dann für das 2. Kind an Elterngeld ...
Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen. Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich da ...
Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn
- Spielsucht
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld
- Verlängerung EZ