Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit in Elternzeit- jetzt ggf. wieder schwanger

Frage: Teilzeitarbeit in Elternzeit- jetzt ggf. wieder schwanger

Fiona1980

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Liebe Frau Bader, nach der Geburt meiner ersten Tochter (31.01.2014) und einem Jahr zuhause, arbeite ich nun seit ihrem 1. Geburtstag für 20 Stunden die Woche. Zuvor habe ich 40 Stunden wöchentlich gearbeitet und möchte dies auch nächstes Jahr eigentlich wieder machen. Derzeitig befinde ich mich noch offiziell in Elternzeit. Wenn ich jetzt schwanger wäre, so würde dieses vorübergehende, viel geringere, Gehalt als Berechnungsgrundlage für das kommende Elterngeld genommen werden, wenn ich das richtig recherchiert habe. Oder gibt es eine Chance, das eigentliche volle Gehalt zur Berechnung zu stellen? Ich freue mich schon auf Ihr Feedback. Liebe Grüße KH


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie so schnell wie möglich wieder VZ arbeiten - entscheidend ist nämlichd er Lohn der letzten 12 MO vor der Geburt Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja. Das geht. Dazu musst Du so schnell wie möglich die Elternzeit beenden und wieder Vollzeit arbeiten um die neuen 12 Monate mit vollem Gehalt zu erreichen.


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