Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit

Lulu11

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Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen.  Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich darf 1.100 € dazu verfienen, ohne das Elterngeld abgezogen wird.Meine Frage wäre, ob die Zuschläge mitgerechnet werden in diese 1.100 € oder nicht?    vielen Dank für die Antwort und Zeit viele Grüße  Lili


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, steuerfreie Einkünfte bleiben unberücksichtigt. Rechnen können Sie unter: www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


Dojii

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Steuerfreie Gehaltsbestandsteile werden nicht mit dem Elterngeld verrechnet, nur steuerpflichtiges Einkommen. 


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