Hallo Frau Bäder, Können Sie mir weiterhelfen? Ich habe mich mit dem Thema schon auseinander gesetzt mich etwas eingelesen und auch bei der zuständigen Behörden erkündigt aber aus dem telefonischen Gespräch nicht ganz schlau geworden. Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit mit meinem 1 Kind (geb. April 2017) Die Elternzeit habe ich auf 2 Jahre beantragt und das Elterngeld auf Jahre gesplittet. Nun ist es ja so das man ab dem 1 Lebensjahr während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten darf. Meine Frage : 1) wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde und nach dem ersten Geburtstag meines Kindes geringfügig beschäftigt bin, wie wirkt sich das auf dass Elterngeld beim 2 Kind aus? 2) Da das 2 Kind nicht 14 Monate nach dem ersten Kind kam, bekomme ich trotz Splittung nur den mind. Satz von 300€+ Geschwisterbonus? Vielen Dank für ihre Antwort.
von Sternschnuppe1988 am 04.03.2018, 23:04