Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit in Elternzeit,Anrechbung auf Elterngeld Kind2?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitarbeit in Elternzeit,Anrechbung auf Elterngeld Kind2?

Sora16

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Hallo Frau Bader, Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis und befinde mich im 2 ten Jahr der Elternzeit.Mit Genehmigung des Hauptarbeitgebers habe ich eine Teilzeitbeschäftigung angenommen(30%).Wird bei einer erneuten Schwangerschaft dieses Gehalt für die Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 mit angerechnet? Bin mir unsicher,da es ja ein Verdienst in Elternzeit ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe


Mitglied inaktiv

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Natürlich wird es angerechnet. Damit bekommst Du auf jeden Fall mehr Elterngeld als wenn Du innerhalb der EZ nicht arbeiten würdest. Da Kind 1 ja auf jeden Fall älter ist wie 2 Jahre wenn Kind 2 geboren wird - in Deinem falle - würdest Du ohne Verdienst sonst nur Mindestsatz von 300 € bekommen plus Geschwisterbonus bis Kind 1 halt 3 Jahre alt ist. Jetzt mit Teilzeit wird es dann mehr wie Mindestsatz.


Sora16

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Vielen Dank schon einmal für die Info...ich hatte Zweifel weil es ja ein Verdienst aus der Elternzeit, in der ich ja gar nicht arbeiten müsste ist.


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