Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit in Elternzeit nach Elterngeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitarbeit in Elternzeit nach Elterngeldbezug

Summer2020

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Hallo, plane 2 Jahre Elternzeit zu beantragen. Ich möchte mir das Elterngeld innerhalb des ersten Jahres komplett auszahlen lassen. Frage 1: Ist es richtig, dass ich im 2. Elternzeitjahr mindestens 15 und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen könnte ohne dass mir das Elterngeld, welches ich im 1. Jahr erhalten habe, gekürzt wird? Frage 2: Ich weiß noch nicht genau ab welchem Monat ich im 2. Elternzeitjahr in Teilzeit arbeiten gehen möchte. Ist es sinnvoll, den Arbeitgeber bereits im Elternzeitbeantragungsschreiben darauf hinzuweisen, dass ich irgendwann im 2. Jahr nochmal arbeiten gehen möchte? Falls ja, wie könnte denn solch eine Formulierung aussehen? Vielen Dank im Voraus! Summer 2020


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ausgezahltes EG wird nachträglich nicht gekürzt. Sie dürfen bis zu 30 Std arbeiten, um in EZ zu bleiben. Die mind 15 Std nis 30 Std betreffen den Anspruch 2. Können Sie, dann kann er besser planen. Man könnte zB schreiben "Plane ich.." Liebe Grüße NB


mellomania

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zu1 verstehe ich nicht. wenn das elterngeld durch ist, ist es völlig irrelevant, wieviel GELD du verdienst. du darfst nur nicht mher als 30 h arbeiten. von mindestens 15 weiß ich auch nix. könntest ja auch einen minijob machen. sobald das EG durch ist, ist der verdienst egal, die stundenhöchstzahl aber nicht. und solltest du woanders arbeiten wollen, musst du deinen AG VORHER um genehmigung bitten.


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