Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug

Frage: Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug

JB92

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Hallo Frau Bader,   mein Sohn wurde am 26.06.24 geboren. Am 9.6.26 erwarten wir unser zweites Kind. Elter Geld für das Erste habe ich bis Juli 2025 bekommen.   Arbeiten bin ich seit 01.09.25 wieder in Teilzeit.   Ich kann die ersten 14 Lebensmonate von meinem Sohn vom Bemessungszeitraum ausklammern, wenn ich Elterngeld bezogen habe. Dies hab ich leider nur bis zum 13. Lebensmonat, weshalb ich nun einen Monat mit 0€ drin hab.   Besteht die Möglichkeit diesen auch noch auszuklammern?   Vielen Dank vorab


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es sind nur Monate auszuklammern, in den tatsächlich Elterngeld bezogen wurde. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, der August 2025 wird mit 0 Euro in die neue Berechnung eingehen. 


Ani123

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Ausgeklammert werden due Monate Juni 2024 bis Juli 2025 (13 Monate, weil nur Monate mit EG-Bezug ausgeklammert werden können). Zur Berechnung des neuen EG werden genommen die Monate August 2025 bis April 2026 (8 Monate, davon 1 Monat mit 0 €, 7 Monate mit TZ-Gehalt) + Januar 2024 bis April 2024 (4 Monate mit vermutlich VZ-Gehalt).  Hätten sie ihr EG bis zum 14. Monat gestreckt hätten sie im August 2025 noch welches erhalten und der Monat wäre mit ausgeklammert worden.  Arbeiten sie TZ in EZ? Wenn ja können sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld vermutlich in VZ-Gehalt zu erhalten. Die übrige EZ können sie taggenau noch bis zum 8. Geburtstag des 1. Kindes nehmen.  Bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes erhalten sie zusätzlich zum EG des 2. Kindes den Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des EG vom 2. Kind. (Mindestens 75 €). Bei EGplus ist es nur die Hälfte.  Um das bestmögliche EG zu erhalten kann es zum Vorteil sein beim 2. Kind Basis-EG zu beziehen. Somit erhalten Sie den vollen Geschwisterbonus. Der Nachteil ist, dass bei einer weiterem EG-Bezug (3. Kind) nur 12 Monate EG vom 2. Kind ausgeklammert werden können. Außer der Kindsvater nimmt den 13.+14. Monat Basis-EG oder z. B. 13.-16. Monat EGplus. Dann könnten 14 Monate ausgeklammert werden. Sie sollten abwägen was besser für sie ist.  EZ kann jedes Elternteil 3 Jahre pro Kind nehmen. In der ersten Meldung muss sich für zwei Jahre festgelegt werden. Während der EZ kann bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ gearbeitet werden. Um das 3. Jahr EZ kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden. Wird weniger als 2 Jahre EZ gemeldet und eine Verlängerung gemeldet muss der Arbeitgeber zustimmen. Bei Ablehnung muss mindestens 7 Wochen gearbeitet werden bevor wieder fristgemäß EZ genommen werden kann. 


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