Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt der neue 24h Vertrag als Basis? Außerdem habe ich einen Minijob in der Gastro. Hier hatte ich nie ein regelmäßiges Einkommen. Ich habe gelesen, dass die letzten drei Monate vor der Schwangerschaft gemittelt werden und so der Mutterschutzlohn berechnet wird.  -> Schwangerschaft im Dezember = Gehalt aus September-November? vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. mut freundlichen Grüßen Hannah