KaTij18
Guten Abend, Am 14.07. endet meine Elternzeit. Ich bin mit meinem Arbeitgeber so verlieben das ich danach unbezahlten Urlaub nehme, mich und die Kinder über meinen Mann Familienversichere und ab Oktober dann als Minijobberin starte. Es ist der selbe Betrieb in dem ich seid 2011 arbeite und in Elternzeit gegangen bin. Von meiner Arbeitgeberin habe ich nur eine Email das ich ab Oktober anfangen kann. Benötige ich nicht noch einen Arbeitsvertrag? Oder kann ich diesen noch gar nicht bekommen da ich bis 14.07. noch in Elternzeit bin?
Hallo, wichtig ist, dass alles schriftlich geregelt wird (der unbezahlte Urlaub und auch die Rückkehr). Da es sich um eine ganz andere Vertragsart handelt und der alte Vertrag nicht weitergeführt wird, braucht es einen neuen Vertrag Liebe Grüße NB
Ani123
Haben Sie es schriftlich, dass sie nach der EZ bis zum Beginn des Minijobs unbezahlten Urlaub nehmen? Wenn nein sollten sie das erstmal einfordern. Nicht, dass der AG sich später nicht mehr erinnert und sie wegen unentschuldigtem Fehlen kündigt. Es sollte drin stehen, wie lange sie den nehmen und das ihr jetziger Vertrag dadurch unberührt bleibt. Den Vertrag für den Minijob müssen sie vor dessen Beginn unterschreiben. Somit würde auch der 30.09. reichen. Da bis Oktober noch Zeit ist hat ihr AG sich das evtl. für Sommer aufgehoben ihnen den Vertrag zukommen zu lassen. Am besten fragen sie einfach nach.
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