Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Elternzeit kurz vor neuem Mutterschutz - Berechnung Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende Elternzeit kurz vor neuem Mutterschutz - Berechnung Mutterschaftsgeld

Ebany

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes. Da ich seit Monaten Bettruhe halten muss, bin ich für diese 3,5 Wochen aktuell krank geschrieben. Meine Frage an Sie betrifft den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld: Ich habe nachgelesen, dass sich der Arbeitgeberzuschuss aus dem Einkommen berechnet, das man vor der Elternzeit hatte, wenn man die Elternzeit vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet. Wie ist es aber in meinem Fall in dem die Elternzeit normal endete? Maßgeblich ist ja normalerweise das Nettogehalt der „letzten 3 Monate“. Welche 3 Monate sind das in meinem Fall? Ich habe nur 25 Tage vor Ende des Mutterschutzes gearbeitet. Werden dann 2 Monate und 5 Tage ohne Einkünfte mit einbezogen, also kein Verdienst für den Großteil der 3 Monate? Habe ich also einen Nachteil dadurch, dass meine Elternzeit kurz vor dem Mutterschutz geendet hat, im Gegensatz zu einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit? Oder wird teilweise oder komplett auf die Gehälter vor der Elternzeit/dem Mutterschutz zurückgegriffen? Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ endet und der alte Vertrag lebt wieder auf. Die dortigen Einkünfte sind Grundlage für das EG. Liebe Grüße NB


Ani123

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Der Durchschnitt der letzten drei Monate wird nur bei wechselndem Gehalt genommen. Da sie vermutlich gleichbleibend monatlich verdienen bekommen sie das was sie ohne bekommen würden.  Gleiches beim Mutterschaftsgeld. 


Ebany

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Hallo, vielen Dank für Ihre Antworten. Es ging mir eigentlich nicht um das Elterngeld. Hier habe ich von den 12 relevanten Kalendermonaten vor dem Mutterschutz ja nur in einem Monat 25 von 30 Tagen gearbeitet. Von daher rechne ich eigentlich nur mit dem Mindestsatz. Oder liege ich da falsch? Unklar war für mich eher das Geld, das ich während des Mutterschutzes erhalte. Ich habe erst die letzen 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes gearbeitet bzw. war krank geschrieben. Mein Gehalt ist normalerweise jeden Monat gleich, aber hier hatte ich ja von den drei Monaten vor dem Mutterschutz  2 Monate gar kein Gehalt (Während EZ) und in einem Monat nur das um 5 Tage reduzierte Gehalt. Wird nun im Mutterschutz der Durchschnitt dieser 3 „wechselnden“ Gehälter genommen oder wird mein normales Gehalt gezahlt, das ich aber nur für 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes erhalten habe? Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung.


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