Kristie89
Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfernung zu groß ist und es daher zeitlich mit der Kinderbetreuung nicht funktionieren würde. Sie war daraufhin sehr verärgert, da sie mich "da gerne gehabt hätte". Nun hat sich an der Situation nichts geändert und ich möchte mich anderweitig bewerben. Kann ich einfach so kündigen? Muss ich etwas bedenken, vielleicht auch was die Krankenversicherung betrifft? Mein Mann ist noch gesetzlich versichert und vermutlich ginge dann eine Familienversicherung, oder? Ich würde mich über Ihre Einschätzung freuen. Dankeschön.
Hallo, 1. Schauen Sie mal in den Arbeitsvertrag - wenn explizit der bisherige Arbeitsort genannt ist und dieser wegfällt, kann ein Anspruch auf Abfindung bei Aufhebungsvertrag bestehen. 2. Ansonsten können Sie schriftlich kündigen, die Fristen ergeben sich aus dem Vertrag. Wenn Sie taggenau zum Ende der EZ kündigen beträgt die Frist 3 Mo. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du Tag genau zum Ende der EZ kündigen willst, hast du 3 Monate Frist. Ansonsten die vertraglich festgelegte Frist.
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