Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug trotz Eigenkündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug trotz Eigenkündigung

Balazan

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Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würden sich finanzielle Nachteile (oder Beeinflussung des bereits berechneten Elterngeldes) ergeben hinsichtlich Sozialversicherungsabgaben, da er ja durch Eigenkündigung vom Arbeitsamt für Leistungen gesperrt wäre?    Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht, was die das EG mit der Kündigung zu tun haben. Er kann selber in der EZ zum 31.03.2025 kündigen. ArbGeld 1 bekekommt er in der EZ jedoch nicht Grds muss er mind 2 Lebensmonate EG beantragen. Durch die KÜndigung ändert sich nichts am EG. Liebe Grüße NB  


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