Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. ET ist mitte Mai und ich werde Elterngeld Plus beantragen. Jetzt ist es so, dass ich von meinem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung bekomme, ein Sockelbetrag von etwas 200 Euro pro Monat (März bis Dezember 2024). Ich habe unterschiedliche Aussagen dazu bekommen, ob es Nachteile für meinen Elterngeldbezug gibt. Ich habe nach der Geburt dadurch ja noch Einkommen. Wie wird das angerechnet oder spielt das keine Rolle? Ich möchte ungerne Nachteile durch diesen Sockelbetrag haben. Vielen dank im vorraus, viele Grüße!
von Buetti am 22.02.2024, 12:54