Nat Kai
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigentlichen Tätigkeit (Elternzeit) einen Minijob wahrnehmen. Meine Frage ist nun folgende: Würden meine Bezüge von diesem Minijob in das Elterngeld berechnet werden, das ich dann nach einer erneuten Schwangerschaft erhalten würde? Dies würde sich dann nämlich negativ auf meinen zu erhaltenden Elterngeldbetrag auswirken. Würde ich keinen Minijob ausüben, würden nämlich die 6 Monate vor Beginn der ersten Elternzeit (Vollbeschäftigung) und die 6 Monate (50%) nach meinem Wiedereinstieg in meinen Hauptberuf in die Berechnung einfließen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Nat
Hallo, Sie können Zeiten mit MG und EG bis zum 14. Lebensmonat ausklammern. Wenn die Arbeitszeiten nicht in diese Zeiträume fällt, zählen die Monate. egal, ob und wieviel Sie arbeiten. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie beziehen 1 Jahr EG. Das bedeutet, dass sie 12 Monate vom 1. Kind für den Bezug eines neuen EG ausklammern können. Sie haben 18 Monate EZ. Vom 13.-18. Monat ohne EG. Ohne Arbeit fließen der 13.-18. Monate mit 0 € rein. Wenn sie während der Zeit arbeiten (z. B. Minijob) fließt das in die Berechnung mit ein. Vom 19.-24. Monat arbeiten Sie TZ 50 %. Am besten TZ in EZ, damit sie die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden können um Mutterschaftsgeld in VZ zu bekommen. Zum 2. Geburtstag des 1. Kindes planen sie wieder in den Mutterschutz zu gehen. Somit würde das neue EG aus den Monaten 13.-24. vom 1. Kind bestehen. 19.-24. Monat in TZ 50 % die 6 Monate davor entweder als 0 € oder mit dem Minijob. Ausklammern können sie die Monate nicht. Zu dem EG kommen der Geschwisterbonus in Höhe von 10 % vom neuen EG, längstens bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes. Was sie machen können um zwei Monate mehr vom 1. Kind ausklammern zu können sind den 11.+12. Monat Basis-EG in EGplus umzuwandeln, so dass der EG,Bezug bis zum 14. Monat geht. In dem Fall können 14 Monate vom 1. Kind ausgeklammert werden. (Mehr Monate sind nicht möglich, auch wenn der Bezug von EGplus länger wäre.) In ihrem Fall würde es das neue EG erhöhen, da zwei Monate aus VZ hinzu kommen.
Nat Kai
Liebe Ani, vielen Dank für Ihre Antwort. Nun bin ich ein wenig verwirrt, da ich auf der Seite des Familienportals folgendes gelesen habe: "In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt. In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach." Deshalb war ich davon ausgegangen, dass in meinem Fall der 13.-18. Monat bei keinem Einkommen nicht mit 0 € reinfließen und damit nicht das nächste Elterngeld reduzieren würden. Korrekt, vom 19.-24. würde ich dann 50 % TZ in EZ arbeiten. Sie haben geschrieben: "Was sie machen können um zwei Monate mehr vom 1. Kind ausklammern zu können sind den 11.+12. Monat Basis-EG in EGplus umzuwandeln, so dass der EG,Bezug bis zum 14. Monat geht. In dem Fall können 14 Monate vom 1. Kind ausgeklammert werden. (Mehr Monate sind nicht möglich, auch wenn der Bezug von EGplus länger wäre.) In ihrem Fall würde es das neue EG erhöhen, da zwei Monate aus VZ hinzu kommen." Mein Mann wird in meinem 12. +13. Monat Elterngeld erhalten, das habe ich vergessen zu erwähnen. Sorry! Gäbe es dann trotzdem noch Möglichkeiten das EG zu erhöhen? Herzlichen Dank!!!
Nat Kai
einen Nachtrag hätte ich noch zu meiner Nachricht von eben:
also wäre es besser, in den Monaten 13-18 einen Minijob auszuüben und ein Einkommen zu haben, statt dass diese mit 0€ in die Berechnung einfließen. Korrekt?
Neverland
Das dein Mann seine beiden Monate mit EG hat, spielt bei euch nur eine Rolle, wenn das erste Kind nach März24 geboren ist. Also ab dem 1.04.24. Sonst fallt ihr da noch unter die alte Regelung. Wenn ihr es euch finanziell leisten könnt. wäre es also auf jeden fall besser, wenn Du 2 Basismonate in 4 EG-Plus ändern würdest. Du könntest dann dort auch bereits einen Minijob machen. Es ist jedenfalls devinitiv so, ohne Einkommen nach den 12 bzw 14 Monaten EG wird sich das neue EG sehr schnell verringern. Der Minijob wird da geringfügig etwas auffangen, macht den Kohl aber ab Ende nicht fett. Den das Mindest-EG liegt ja bereits schon bei 300 €. Wenn ihr bereits unter das neue Recht fallt, dann würde ich besser schnell wieder schwanger werden. Oder erst wieder deutlich mehr arbeiten.
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