AleinadValerie
Liebe Frau Bader, Ich habe eben erfahren, dass meine Firma gestern Insolvenz angemeldet hat. Das Verfahren wurde aber noch nicht eröffnet. Ich habe keine Hoffnung, dass die Firma gerettet werden kann. Ich beziehe seit 1.10.2015 Elterngeld für ein Jahr. Ich habe Elternzeit für zwei Jahre angemeldet. Ich möchte mich nun bewerben, um möglichst zum Ende des Bezugsraums des Elterngeldes wieder arbeiten zu können. Sollte ich bis dahin nichts finden, bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Also kann ich sozusagen die Elternzeit vorzeitig beenden, auch wenn mein Arbeitgeber im Insolvenzverfahren ist? Ich nehme an, nach Beendigung der Elternzeit würde er eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Wie soll ich nun besten vorgehen? Ich freue mich auf Ihr Feedback und danke im Voraus!
Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB
Strudelteigteilchen
Bei einer Insolvenz kann der AG sogar vor Ablauf der Elternzeit kündigen. Und wenn Du keinen AG (mehr) hast, bist Du auch nicht mehr in Elternzeit. Insofern kannst Du dann auch einen anderen Job antreten bzw. Dich arbeitslos melden und ALG1 beziehen für die Stunden, die Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
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