Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe folgende Frage: Wie ja sicher jeder hier weiß sind Betreuungsplätze für 1-jährige rar gesät. Ich habe nun einen Platz zur Betreuung in Aussicht, allerdings startet der 3 Monate eher, als ich wieder bei meinem Arbeitgeber starten kann und 2 Monate vor dem ersten Geburtstag meines Kindes. Kann ich diesen Platz nutzen und wie sieht es mit den Kosten aus? Muss man das in so einem Fall selbst tragen, da ich ja zeitgleich für 3 Monate zuhause wäre und auch noch Elterngeld erhalte. Vielen Dank!
Hallo, bis zum 1. Geb. müssen Sie die Kosten selber tragen. Auch ohne AG gibt es ab dem 1. Geb. einen Anspruch - aber dann nur bis mittag Liebe Grüße NB
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Liebe Frau Bader, Ich habe eben erfahren, dass meine Firma gestern Insolvenz angemeldet hat. Das Verfahren wurde aber noch nicht eröffnet. Ich habe keine Hoffnung, dass die Firma gerettet werden kann. Ich beziehe seit 1.10.2015 Elterngeld für ein Jahr. Ich habe Elternzeit für zwei Jahre angemeldet. Ich möchte mich nun bewerben, um möglichst zu ...
Hallo Frau Bader, ich erwarte Nachwuchs. Ich werde elternzeit für zwei jahre anmelden und das vollständige Elterngeld im ersten jahr auszahlen lassen. Ich würde gerne im zweiten jahr etwas arbeiten. Verdienst bis ca. 450 €. Ist dies rechtlich möglich nach dem bezug von basiselterngeld ohne nachteile zu haben? Vielen Dank für ihre Hilfe!
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