Madlenlou
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Gehalt aus meinem Angestelltenverhältnis vor der Geburt meines ersten Kindes zu Grunde gelegt wird und keine negativen Auswirkungen auf mein jetziges Elterngeld hat? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, Sie sollten Ihr Gewerbe anmelden, wenn Sie mit der Tätigkeit beginnen wollen. Liebe Grüße NB
Neverland
Warum sollte eine Gewerbeanmeldung zum derzeitigen Zeitpunkt für das aktuelle EG nachteilig sein? Hast du damit bereits schon Einnahmen? Fraglich ist halt, ob man dir nachher abnimmt, das Du gar keine Gewerblichen Absichten hattest, sondern das ganze einfach nur zum Schein gmeacht wurde um beim nächsten Elterngeld besser dazustehen. Da könnte es sich gut machen, wenn man auch zeigt, das man sich umfassend selbst informiert hat, was so alles mit Selbstständigkeit usw einhergeht. Auch was es für Krankenversicherung usw bedeutet. Theoretisch kannst du aber die Jahre ausklammern, indem du Mutterschaftsgeld bekommen hast bzw in denen die ersten 12 Monate EG liegen.
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