Pusteblume2020
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in die Kita gehen wird. Früher war es möglich, die Arbeitszeit flexibel auf bestimmte Wochentage zu legen, z. B. nur drei oder zwei Tage pro Woche. Aktuell teilt mein Arbeitgeber jedoch die Stunden nur noch auf Montag bis Freitag auf, ohne Möglichkeit, einzelne Wochentage auszuschließen. Andere Kolleginnen und Kollegen, die bereits in Teilzeit arbeiten, haben offenbar einen „Bestandsschutz“ für ihre individuell gewählten Tage. Darüber hinaus bin ich Pflegeperson für meine Mutter. Meine Fragen: Ist es rechtlich zulässig, dass mein Arbeitgeber mir bei einer Rückkehr aus der Elternzeit die Verteilung der Arbeitszeit auf Montag bis Freitag zwingend vorschreibt? Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die es mir erlaubt, bestimmte Wochentage für meine Teilzeit festzulegen – z. B. unter Berücksichtigung von Kinderbetreuung oder Pflegepflichten? Könnte sich hier aus dem Bestandsschutz anderer Teilzeitkräfte eine rechtliche Anspruchslage ergeben? Vielen Dank.
Hallo, 1. Das darf der AG 2. Nicht, wenn diese Änderung schon länger zurückliegt. Anders, wenn es aktuell anderen gewährt werden würde. Liebe Grüße NB
Dojii
Kinderbetreuung ist Sache des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers. Ob du ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hast, kommt auf deinen Vertrag an. Wenn dort keine festen Arbeitszeiten oder -tage festgeschrieben sind, darf das Arbeitgeber das im Rahmen seines Weisungsrechts vorgeben. Ein Recht auf bestimmte freie Tage hast du dann nicht.
KielSprotte
Nein, Kinderbetreuung und Pflegeleistungen sind Privatsache. Du hast Recht auf Teilzeit, aber nicht auf freie Tage. Ausnahme: wenn es nur dir verwehrt werden würde - also Kollegen nach dir wieder freie Tage bekommen würden. Am Bestands Schutz kannst du nicht rütteln oder dich darauf berufen.
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